Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Während vor den Sozialgerichten noch über den Schiedsspruch zum Kassenabschlag für das vergangene Jahr gestritten wird, müssen der Deutscher Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband schon in neue Verhandlungen treten - um den Abschlag für 2010 auszuhandeln. Die Apotheker haben diesbezüglich schon bei den Kassen angeklopft, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Neue Runde: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) muss mit dem
GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag für 2010 verhandeln. Foto:
Elke Hinkelbein
Laut Sozialgesetzbuch muss die Höhe des Kassenabschlags für jedes Jahr
neu vereinbart werden. Der Schiedsspruch - sollte er umgesetzt werden -
gilt nur für das Jahr 2009. Um nicht wegen schuldhaften Verzögerns die
Verhandlungen zu gefährden, hat der DAV deshalb schriftlich um ein
Treffen mit den Kassen gebeten. Man befinde sich in der
Terminfindungsphase, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands
gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Nichts Neues gibt es in Sachen Schiedsverfahren. Die Klage der
Krankenkassen ist beim Sozialgericht Berlin anhängig, ein
Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Ende 2009 hatte die
unabhängige Schiedskommission eine Absenkung des Kassenabschlags von
2,30 Euro auf 1,75 Euro beschlossen. Dagegen hatten die Kassen geklagt.
Möglicherweise wird der GKV-Spitzenverband seiner kurzen Klagebegründung
vom 9. Februar eine umfangreichere Begründung folgen lassen. Diese ist
einer Sprecherin zufolge in Bearbeitung.
Der DAV hatte im Eilverfahren die sofortige Vollstreckung des
Schiedsspruchs beantragt, damit der neue Abschlag vorläufig umgesetzt
werden kann. Das Sozialgericht hatte dies abgelehnt. Die Berufung des
DAV ist beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg anhängig, auch
in diesem Fall gibt es noch keinen Termin.
Vor dem LSG haben die Apotheker die letzte Chance, sofort rückwirkend
für 2009 auf der Basis des neuen Abschlags von 1,75 Euro vergütet zu
werden. Die endgültige Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren, das
bis vor das Bundessozialgericht gebracht werden kann.
Alexander Müller, Dienstag, 27. April 2010, 12:18 Uhr
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