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Berlin - Die Änderungen der Preisbildung für parenterale Rezepturen sind noch keine drei Monate in Kraft. Nun will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die von der alten Regierung beschlossenen Regelungen unter die Lupe nehmen. „Die mit der 15. AMG-Novelle geänderten Regeln zur Zytostatikaversorgung sollen dahingehend überprüft werden, ob die angestrebten Verbesserung zur wirtschaftlichen Versorgung tatsächlich erreicht wurden", heißt es in den Eckpunkten zur Umgestaltung des Arzneimittelsektors, die Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) heute vorgestellt hat.
Auf dem Prüfstand: Das BMG will überprüfen, ob die neuen Abrechnungsregeln für parenterale Rezepturen zu Einsparungen geführt haben. Foto: Elke Hinkelbein
Seit Januar müssen die Hersteller den Kassen auf Fertigarzneimittel,
die
in parenteralen Rezepturen verarbeitet werden, einen Rabatt von 6
Prozent gewähren. Die Vorgabe, dass bei der Rezepturabrechnung auch die
Verarbeitung von Teilmengen berücksichtigt werden muss, wurde in den
seit Jahresbeginn gültigen neuen Vorgaben der Anlage 3 der Hilfstaxe
umgesetzt. Die Apotheken müssen den Kassen zudem bei Generika einen
Rabatt von 10 beziehungsweise 35 Prozent auf den zweitgünstigsten
Apothekeneinkaufspreis gewähren.
Das „alte" BMG unter der Führung von Ulla Schmidt (SPD) hatte sich von
den neuen Abrechnungsvorschriften dauerhafte Einsparungen von 300
Millionen Euro pro Jahr erhofft.
Valide Zahlen, in welchem Umfang die Kosten tatsächlich gesunken sind,
gebe es bislang noch nicht, sagte Peter Eberwein, Präsident des Verbands
zytostatikaherstellender Apotheken (VZA) gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Allein der Herstellerrabatt macht Eberwein zufolge jedoch schon einen
großen Anteil aus.
Désirée Kietzmann, Freitag, 26. März 2010, 11:53 Uhr
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