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Bonn - Krankenkassen,
die Zusatzbeiträge erheben wollen, dürfen wechselwillige Mitglieder
nicht mit Prämien zum Bleiben bewegen. Der Präsident des
Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner, mahnte, die Koppelung von
Halteprämien und Zusatzbeiträgen sei unzulässig. „Eine Krankenkasse ist
zur Erhebung eines Zusatzbeitrages gesetzlich verpflichtet, wenn sie
ihren Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht
decken kann."
Die Mitglieder der Krankenkasse hätten in diesem Fall das Recht, bis
zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages die Mitgliedschaft in
der Krankenkasse zu kündigen, erklärte Gaßner. „Wenn eine Krankenkasse
versucht, ihre Mitglieder durch Zahlung einer Halteprämie von der
Ausübung ihres Kündigungsrechtes abzuhalten, wird der falsche Eindruck
erweckt, es seien ausreichend finanzielle Mittel vorhanden." Damit
werde die Notwendigkeit des Zusatzbeitrages in Frage gestellt.
dpa, Freitag, 12. März 2010, 09:10 Uhr
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