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Berlin - Ein
Herzinfarkt nach der Einnahme des Schmerzmittels Vioxx (Rofecoxib) führt
nicht zwingend zu Schadenersatz für den Patienten. Das geht aus einem
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor. Damit blieb die
Klage eines Mannes erfolglos, der das Medikament eingenommen und 2002
im Alter von 73 Jahren einen Herzinfarkt erlitten hatte. Vioxx, einst
ein Kassenschlager des US-Pharmakonzerns Merck, war 2004 wegen
Gesundheitsrisiken vom Markt genommen worden, da es einer Studie zufolge
bei längerer Einnahme zu Herzproblemen führen kann.
Der BGH betonte nun aber: Auch wenn das Herzinfarktrisiko durch das
Mittel Vioxx möglicherweise erhöht worden sei, bedeutet dies nicht
automatisch, dass es auch Ursache für den Infarkt war. Im vorliegenden
Fall jedenfalls gab es laut medizinischen Gutachten eine Reihe weiterer
Faktoren. Zum Beispiel das fortgeschrittene Alter des Mannes. Oder die
ungewöhnliche körperliche Belastung: Der Mann hatte vor dem Infarkt
Schnee geschaufelt. Zudem hat er seit Jahren auch andere
entzündungshemmende Schmerzmittel genommen. Die Karlsruher Richter
bestätigten mit der Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts
Koblenz vom Februar 2009.
Der BGH hatte vor knapp zwei Jahren die Chancen für Klagen wegen des
Schmerzmittels verbessert. Damals entschieden die Richter, dass keine zu
hohen Anforderungen an die Darlegungen der Patienten im Prozess
gestellt werden dürfen, die sich durch Vioxx geschädigt sehen. Mögliche
Geschädigte können damit auf eine gesetzliche Beweiserleichterung
hoffen. Danach müssen die Gerichte selbst den Sachverhalt ermitteln und
entsprechende Krankenunterlagen auswerten.
dpa, Donnerstag, 08. April 2010, 14:50 Uhr
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