Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die
Vergabekammer des Landes Brandenburg hat die Ausschreibung der AOK
Berlin-Brandenburg zur Belieferung onkologischer Praxen mit
parenteralen Rezepturen vorläufig gestoppt. Mit dem heutigen Beschluss
wurde der Kasse vorläufig untersagt, in diesem Verfahren eingehende
oder bereits eingegangene Angebote zu öffnen.
Eine Berliner Apotheke hatte gegen die Ausschreibung geklagt. Die
Vergabekammer sollte klären, ob es sich bei Zytostatika-Versorgung
überhaupt um eine ausschreibungsfähige Leistung handle. Kritisiert
wurden außerdem für das Vergaberecht untypische Vertragsregeln sowie
die Laufzeit der Verträge. Der klagende Apotheker äußerte gegenüber der
Vergabekammer den Verdacht, dass es sich nicht um eine echte
Ausschreibung handele, die AOK vielmehr nur eine Preisabfrage machen
wolle.
Die Gefahr, dass die Preisinformationen zu sachfremden Zwecken - etwa
zu neuen Preisverhandlungen bei der Hilfstaxe - eingesetzt werden
könnte, sah offenbar auch die Vergabekammer und stoppte die
Ausschreibung mit sofortiger Wirkung. Dem Vernehmen nach äußerte die
Vergabekammer auch Zweifel an der Loslimitierung, wonach sich jede
Apotheke nur für ein Gebietslos bewerben darf.
Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung wird entweder das
Ausschreibungsverfahren fortgesetzt oder aufgehoben. In zweiter Instanz
könnte dann das Landessozialgericht Brandenburg endgültig darüber
entscheiden, ob die Rahmenvereinbarung der Ausschreibung grundsätzlich
entgegen steht. Bei der AOK Berlin-Brandenburg war bislang niemand für
eine Stellungnahme zu erreichen.
APOTHEKE ADHOC, Mittwoch, 24. Februar 2010, 17:47 Uhr
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