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Berlin - Die Union
will die Zwangsrabatte für Arzneimittelhersteller erhöhen. Davon soll
nicht nur die forschende Pharmaindustrie, sondern auch die
Generikahersteller betroffen sein. Dafür sollen die Rabattverträge
deutlich entschärft werden. Das geht aus einem Positionspapier der
Unionsfraktion hervor, das die Abgeordneten Jens Spahn, Michael Hennrich
(beide CDU), Johannes Singhammer und Max Straubinger (beide CSU)
vorgelegt haben. Die „Perspektiven für den Arzneimittelmarkt" sind mit
der Fraktionsspitze abgestimmt.
Die Rabattverträge sollen „mit dem Ziel einer besseren Transparenz und
Wettbewerbsgerechtigkeit" überarbeitet werden. Konkret sollen die
Apotheker bei festbetragsgeregelten Medikamenten nicht mehr an die
Rabattverträge gebunden sein. Damit die Einsparungen nicht gänzlich
verloren gehen, soll der Generikaabschlag angehoben werden: von derzeit
10 auf mindestens 20 Prozent bei Generika mit Festbetrag, von 16 auf 26
Prozent bei Generika ohne Festbetragsregelung.
Damit die Hersteller dies nicht durch Preiserhöhungen abfedern, soll
rückwirkend zum Jahresbeginn ein dreijähriges Preismoratorium festgelegt
werden.
Auch bei den Originalpräparaten soll der Herstellerrabatt laut Vorschlag
um 10 Prozentpunkte auf 16 Prozent erhöht werden - allerdings erst ab
2011. Außerdem will die Union die Preise für patentgeschützte
Arzneimittel vergleichen. Sind Medikamente hierzulande mehr als 20
Prozent teurer als auf den Referenzmärkten, sollen sie entsprechend
angepasst werden.
Bei neu zugelassenen Arzneimitteln soll der Zusatznutzen künftig in
einem Schnellverfahren festgestellt werden. Damit wird der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) beauftragt. Medikamente ohne Zusatznutzen sollen
sofort unter einen Festbetrag fallen. Der G-BA kann laut Entwurf auch
einen Höchstbetrag festlegen oder die Erstattungsfähigkeit komplett
streichen.
Echte Innovationen sollen eine konditionierte Zualssung erhalten. Die
Hersteller können dann wahlweise mit dem GKV-Spitzenverband über die
Preise verhandeln oder sich einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterwerfen.
Bestätigt sich der Nutzen des Medikamentes dabei nicht, können die
Krankenkassen einen Erstattungshöchstbetrag festlegen. Die Hersteller
müssen die Preisdifferenz dann rückwirkend zurückerstatten.
Entscheidet sich das Unternehmen für den Weg der
Kosten-Nutzen-Bewertung, muss es dem G-BA in einer vereinbarten Frist
sämtliche Studien aus allen Entwicklungsphasen vorlegen - und je nach
patentschutzrechtlichen Regeln - auch veröffentlichen. Das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll „in
personeller und organisatorischer Hinsicht" gestärkt werden.
Alexander Müller, Montag, 22. März 2010, 12:49 Uhr
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