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  • 26.03.2010 - Revival für Schiedsverfahren
    26.03.2010 - Revival für Schiedsverfahren
    POLITIK – KOMMENTAR Berlin - Das mit Spannung erwartete Arzneimittel-Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) steht. Die Pharmaindustrie lässt ...

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KOMMENTAR

Revival für Schiedsverfahren

 

Berlin  -  Das mit Spannung erwartete Arzneimittel-Sparpaket von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) steht. Die Pharmaindustrie lässt ihren - vermutlich sorgfältig einstudierten - Aufschrei vernehmen, die Kassen nörgeln und die Opposition lacht gehässig. Entschieden ist noch nichts, aber die grobe Richtung hat die Koalition heute vorgegeben. Was am Ende wann und wie in Gesetzestext gegossen wird, dürfte in den kommenden Monaten Gegenstand lebhafter politischer Debatten werden. Selbst innerhalb der Koalition war man sich ja noch in dieser Woche nicht einig, wohin die Reise gehen soll. Angeblich kannten die Abgeordneten das Positionspapier bis zuletzt nicht.

Vielleicht war es sogar ein raffinierter schwarz-gelber Schachzug, vorab mit zum Teil entgegengesetzten Konzepten für Verwirrung zu sorgen. Obwohl das Sparpaket am Ende eher die Handschrift der FDP trägt, hat Rösler auch bei der Taufe seiner Preisdrückerpläne taktisches Geschick bewiesen: Der Titel „Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittelversorgung", ist zwar grammatikalisch keine Schönheit, nimmt aber elegant die Union mit in die Pflicht. Vielleicht wollte die FDP dem Vorwurf der Klientelpolitik frühzeitig die Spitze brechen.

Ohnehin enthält das BMG-Papier an vielen Stellen nur Absichtserklärungen. Ob sich beispielsweise die Großhändler über die angekündigte Umstellung auf eine Fixpauschale freuen können, wird von deren Höhe abhängen. Auch finanzielle Belastungen für die Apotheken werden erst absehbar, wenn das Ministerium konkrete Zahlen liefert.

Als Revolutiönchen kann durchgehen, dass die Krankenkassen künftig mit Big Pharma über die Preise von Originalen verhandeln dürfen. Das BMG hat sogar schon ein Sicherheitsnetz gespannt: Kommt es zu keiner Einigung, gehen die Parteien ins Schiedsverfahren. Und: Klagen gegen den Schiedsspruch haben keine aufschiebende Wirkung. Das Instrument des Schiedsverfahrens habe sich bewährt, hieß es heute im BMG. Wer sagt's den Krankenkassen?

Alexander Müller, Freitag, 26. März 2010, 15:25 Uhr


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