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Berlin - Das
Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Krankenkassen gegenüber dem
Bundeskartellamt in Schutz genommen. Neun Kassen hatten Ende Januar
gemeinsam bekannt gegeben, jeweils einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro
Monat zu erheben. Das Kartellamt hatte daraufhin eine Untersuchung
eingeleitet. Aus Sicht des BVA greift das Kartellrecht bei der
Festsetzung von Zusatzbeiträgen aber nicht. Restriktionen, die über das
Sozialgesetzbuch hinausgingen, seien „nicht hinnehmbar", so die Behörde.
Die Krankenkassen seien zwar selbstverwaltete Körperschaften des
öffentlichen Rechts, teilte die Kassenaufsicht mit. Bei der
Beitragssatzgestaltung seien ihre Rechte aber gesetzlich begrenzt. Die
Höhe des Beitragssatzes stehe den Kassen nicht mehr als
Wettbewerbsinstrument zur Verfügung, der Gestaltungsspielraum
beschränke sich daher auf die Festsetzung eines „nur bei Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen und dann verpflichtend zu erhebenden
Zusatzbeitrags", so das BVA. Zudem werde der Zusatzbeitrag geprüft und
genehmigt. Die Erhebung sei somit gerade keine rein finanzpolitische
Entscheidung der jeweiligen Kasse.
Aus Sicht des BVA war es deshalb auch unbedenklich, dass die
Krankenkassen bei einer Pressekonferenz gemeinsam über ihre
Zusatzbeiträge informiert hatten. Schließlich seien Krankenkassen zur
Zusammenarbeit angehalten. Ihre finanzielle Stabilität sei gerade vor
dem Hintergrund der Finanzkrise ein überragend wichtiges
Gemeinschaftsgut, sagte der neue Präsident des
Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilan Gaßner.
dpa, Montag, 08. März 2010, 14:59 Uhr
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