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hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Es war eine
Woche des Bangens für die Generikaindustrie. Bis zuletzt waren kaum
Kenntnisse an die Fachöffentlichkeit gelangt, wie das Sparpaket der
schwarz-gelben Koalition aussehen würde. Jetzt herrscht Ernüchterung:
Die Union hat es nicht geschafft, die Rabattverträge gegen einen
Zwangsrabatt einzutauschen. Die FDP und das von ihr geführte
Bundesgesundheitsministerium (BMG) setzen weiter auf Ausschreibungen der
Krankenkassen. Eine bittere Pille für die Hersteller, die Stimmung ist
im Keller.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) warf
Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler vor, wie seine Vorgänger zu
„kurzfristigen dirigistischen Kostendämpfungsmaßnahmen" zu greifen. Die
vorgesehene Weiterentwicklung der Rabattverträge sei nicht zielführend,
insbesondere was den ruinösen Preiswettbewerb und die hieraus
resultierende Oligopolbildung sowie Compliance und Versorgungsqualität
angehe.
Als „komplett verfehlten Neuordnungsansatz" bezeichnete der
Branchenverband Pro Generika die Vorschläge. An die angekündigten
flankierenden Regelungen, mit denen der Wettbewerb erhalten und
Oligopole verhindert werden sollen, will Geschäftsführer Peter Schmidt
nicht glauben: Der Koalition werde es nicht gelingen, die Marktkräfte zu
bändigen, die mit der Einführung der Rabattverträge entfesselt wurden.
„Diese Vereinbarungen laufen auf einen rigiden Marktausschluss aller
Unternehmen hinaus, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum
Zuge kommen."
Das Sparpaket sieht vor, die Rabattverträge der Zivilgerichtsbarkeit und
dem Kartellrecht zu unterstellen. Laut Gesundheits-Staatssekretär
Stefan Kapferer sollen die Losgrößen sowie die Ausschreibungs-,
Verhandlungs- und Zuschlagsmodalitäten so überarbeitet werden, dass sie
mittelstandsfreundlicher werden. Viele Stellschrauben also, ein
Hoffnungsschimmer?
Das sehen die Hersteller nüchtern: Die Krankenkassen hätten ihre
Nachfragemacht zwar konsequent ausgespielt, aber bislang nicht
missbraucht, erklärte Schmidt. Dass künftig Zivil- und nicht
Sozialgerichte bei den Rabattverträgen zuständig sein sollen, sei
ebenfalls nicht mehr als „weiße Salbe". Letztlich werde die Umsetzung
des Eckpunktepapiers dazu führen, dass „der pharmazeutische Mittelstand
in einem ordnungspolitischen heilen Umfeld das Zeitliche segnet".
Nur beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hofft man
noch laut: „Verbesserungen erfolgen im generischen Markt: das Ziel der
Erhaltung nachhaltigen Wettbewerbs, die überfällige Anwendung des
Wettbewerbsrechtes auf Rabattverträge und mehr Wahlrechte für die
Patienten weisen in die richtige Richtung."
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 26. März 2010, 15:33 Uhr
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