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Berlin - Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker sollen nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen werden. Die Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie soll dementsprechend geändert werden. Mit seinem Beschlussentwurf folgt der G-BA einer Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Bis zum 20. April können betroffene Verbände und Spitzenorganisationen zum Entwurf Stellung nehmen.
Nicht mehr auf Rezept: Der G-BA will Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker von der Erstattung ausnehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die IQWiG-Bewertung habe weder für die Blutzucker- noch für die
Urinzuckerselbstmessung einen Nutzenbeweis ergeben, so der G-BA. Studien
zur Selbstmessungen hätten keine positiven Auswirkungen auf Morbidität
und Mortalität belegt. Die Selbstkontrolle sei weder medizinisch
notwendig noch wirtschaftlich, urteilte der G-BA.
In der Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie kann der G-BA Medikamente
von der Erstattung durch die Krankenkassen ausschließen. Zwar sind Urin-
und Blutzuckerteststreifen keine Arzneimittel, doch als Produkte mit
grundsätzlichem Erstattungsanspruch unterlägen auch sie dem
Wirtschaftlichkeitsgebot und könnten in ihrer Verordnung eingeschränkt
oder ausgeschlossen werden, so der G-BA.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 23. März 2010, 17:02 Uhr
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