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hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Lang
wirkende Insulinanaloga stehen künftig nicht mehr zur Behandlung von
gesetzlich versicherten Typ-2-Diabetikern zur Verfügung. Nachdem das
Bundesgesundheitsministerium einen Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) vom Sommer vergangenen Jahres geprüft und
nicht beanstandet hat, tritt der Ausschluss aus dem Leistungskatalog
der Kassen nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Insulin Glargin (Sanofi-Aventis) und Insulin Detemir (Novo Nordisk)
bleiben nur dann zu Lasten der Kassen verordnungsfähig, wenn sie nicht
teurer sind als Humaninsulin. Diese Regelung gilt nicht für Insulin
Glargin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten, bei denen im
Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller
Therapiezielüberprüfung und entsprechender Anpassung der
Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen
(Hypoglykämien) bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem Patienten,
die gegen Humaninsulin allergisch sind.
„Wenn in seltenen Fällen auch nach Therapieanpassung durch den Arzt ein
hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen bestehen bleibt, kann Insulin
Glargin verordnet werden", sagte der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess.
Mit der Einschränkung setzt der G-BA eine entsprechende Nutzenbewertung
des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) um. Laut IQWiG haben lang wirkende Insulinanaloga keinen
Zusatznutzen im Vergleich zur Behandlung mit Humaninsulin.
Bereits 2006 hatte der G-BA die Erstattung schnell wirkender
Insulinanaloga vom Preis abhängig gemacht. In der Folge hatten die
Firmen Rabattverträge geschlossen, die zu einer Absenkung der Preise
auf das Niveau von Humaninsulin führten. Dadurch können die Produkte
weiter zu Lasten der Kassen verordnet werden. Sanofi hat mittlerweile
auch für Lantus einen Rabattvertrag mit der DAK geschlossen.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 18. März 2010, 16:10 Uhr
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