Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Ärzte dürfen
Präparate mit dem Lipidsenker Ezetimib (Ezetrol und Inegy, beide MSD)
künftig nur noch eingeschränkt verschreiben. Der Therapiehinweis zur
„wirtschaftlichen Verordnungsweise" des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) ist nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
(BMG) heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt morgen in
Kraft.
Die Verordnung des Ezetimib-Monopräparates (Ezetrol) zur Behandlung von
Hypercholesterinämien ist laut G-BA nur bei Patienten wirtschaftlich,
bei denen Statine wegen Unverträglichkeiten oder Nebenwirkungen nicht
eingesetzt werden können. Die Kombination mit Simvastatin (Inegy) bleibt
Patienten mit schwerwiegenden Fettstoffwechselstörungen vorbehalten,
die ein sehr hohes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse haben.
Die Jahrestherapie mit Ezetimib-Präparaten ist laut G-BA knapp siebenmal
so teuer wie eine Behandlung mit Simvastatin. Zudem lägen bislang keine
Endpunktstudien vor, die zeigten, dass Ezetimib die Morbidität oder
Mortalität senken oder die Lebensqualität verbessern könne.
Die Therapiehinweise des G-BA sollen Ärzten bei der Auswahl
wirtschaftlicher Arzneimittel unterstützen. Die Mediziner müssen sie bei
ihren Verordnungen beachten.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 23. März 2010, 11:43 Uhr
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