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Bonn - Der
Bundesrechnungshof (BRH) hat unangemessen hohe Abfindungen für
Krankenkassenvorstände gerügt. In einem erstmals vorgelegten
Zusatzprüfbericht kritisiert die Behörde zweifelhafte Abfindungsverträge
in drei Fällen. Diese hätten zur unnötigen Ausgabe von
Versichertengeldern in der Höhe von 1,6 Millionen Euro geführt.
Durch eine Fusion von vier Kassen sind laut BRH-Bericht drei Vorstände
ausgeschieden. Die neue Kasse allerdings habe die Vorstände für wenige
Monate als Geschäftsstellenleiter eingesetzt und sie danach für bis zu
sechs Jahre unter Fortzahlung ihrer vollen Vorstandsvergütungen
freigestellt. Ein ehemaliger Vorstand erhalte so beispielsweise 610.000
Euro anstelle einer Abfindung von 156.000 Euro.
„Das prangern wir an", sagte der BRH-Sprecher. Ein solches Vorgehen sei
gerade in Zeiten finanzieller Probleme bei den Kassen nicht
legitimierbar. Schon in seinem Jahresbericht vom Dezember hatte der BRH
festgestellt, dass die Vergütungen der Vorstandschefs großer
Krankenkassen in 90 Prozent der Fälle überhöht seien. Laut BRH liegt die
von den Sozialpartnern empfohlene Grenze bei 130.000 Euro im Jahr. Die
jetzt aufgedeckten Missstände müssten endlich dazu führen, dass alle
Verträge für Kassenvorstände künftig behördlich geprüft werden, forderte
der Sprecher.
Der Zwischenbericht soll helfen, unwirtschaftliches Verhalten in der
Bundesverwaltung schneller zu beheben. Insgesamt summieren sich die
aufgelisteten Mängel zu Ausfällen im hohen zweistelligen
Millionenbereich.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen fehlendes Kostenbewusstsein in der
Verwaltung und auch mangelhafte Kontrolle. So habe die Bundeswehr 42
Millionen Euro für ein IT-System für Heer, Luftwaffe und Marine
ausgegeben, ohne eine verwertbare Gegenleistung zu erhalten. Die Summe
müsse nun vom beauftragten Unternehmen wegen nicht erbrachter Leistung
zurückgefordert werden.
dpa/APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 15. April 2010, 15:45 Uhr
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