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  • 16.04.2010 - BRH kritisiert Abfindung bei Kassen
    16.04.2010 - BRH kritisiert Abfindung bei Kassen
    POLITIK – VORSTANDSGEHäLTER Bonn - Der Bundesrechnungshof (BRH) hat unangemessen hohe Abfindungen für Krankenkassenvorstände gerügt. In einem erstmals vorgelegten Zu...

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VORSTANDSGEHäLTER

BRH kritisiert Abfindung bei Kassen

 

Bonn  -  Der Bundesrechnungshof (BRH) hat unangemessen hohe Abfindungen für Krankenkassenvorstände gerügt. In einem erstmals vorgelegten Zusatzprüfbericht kritisiert die Behörde zweifelhafte Abfindungsverträge in drei Fällen. Diese hätten zur unnötigen Ausgabe von Versichertengeldern in der Höhe von 1,6 Millionen Euro geführt.

Durch eine Fusion von vier Kassen sind laut BRH-Bericht drei Vorstände ausgeschieden. Die neue Kasse allerdings habe die Vorstände für wenige Monate als Geschäftsstellenleiter eingesetzt und sie danach für bis zu sechs Jahre unter Fortzahlung ihrer vollen Vorstandsvergütungen freigestellt. Ein ehemaliger Vorstand erhalte so beispielsweise 610.000 Euro anstelle einer Abfindung von 156.000 Euro.

„Das prangern wir an", sagte der BRH-Sprecher. Ein solches Vorgehen sei gerade in Zeiten finanzieller Probleme bei den Kassen nicht legitimierbar. Schon in seinem Jahresbericht vom Dezember hatte der BRH festgestellt, dass die Vergütungen der Vorstandschefs großer Krankenkassen in 90 Prozent der Fälle überhöht seien. Laut BRH liegt die von den Sozialpartnern empfohlene Grenze bei 130.000 Euro im Jahr. Die jetzt aufgedeckten Missstände müssten endlich dazu führen, dass alle Verträge für Kassenvorstände künftig behördlich geprüft werden, forderte der Sprecher.

Der Zwischenbericht soll helfen, unwirtschaftliches Verhalten in der Bundesverwaltung schneller zu beheben. Insgesamt summieren sich die aufgelisteten Mängel zu Ausfällen im hohen zweistelligen Millionenbereich.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen fehlendes Kostenbewusstsein in der Verwaltung und auch mangelhafte Kontrolle. So habe die Bundeswehr 42 Millionen Euro für ein IT-System für Heer, Luftwaffe und Marine ausgegeben, ohne eine verwertbare Gegenleistung zu erhalten. Die Summe müsse nun vom beauftragten Unternehmen wegen nicht erbrachter Leistung zurückgefordert werden.

dpa/APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 15. April 2010, 15:45 Uhr


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