Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Auf
die Abmahnaktion der AOK Baden-Württemberg gegen 2250 Apotheken im
Ländle hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) empört
reagiert. Die Substitutionsregeln der Kasse widerspreche der Gesetzes-
und Vertragslage sowie der Rechtsauffassung des Verbandes, heißt es in
einem Rundschreiben an die Mitglieder. LAV-Geschäftsführerin Ina
Hofferberth soll sich außerdem in einem Brandbrief an AOK-Rabattchef
Dr. Christopher Hermann gewandt haben, der die Mahnschreiben persönlich
gezeichnet hatte.
LAV und AOK haben unterschiedliche Auffassungen, wann die
Substitutionspflicht in puncto Indikationsbereich und Packungsgröße
greift. Unklar bis unzutreffend seien außerdem die Passagen aus dem
Schreiben der AOK zur Umsetzung der Substitutionspflicht bei
nichtrabattierten Arzneimitteln. „Wir haben umgehend nach Bekanntwerden
dieser Abmahnaktion und gegenüber der AOK gegen diese falschen
Behauptungen verwehrt und diese zur Richtigstellung aufgefordert",
schreibt der LAV. „Es kann nicht sein, dass nach bestem Wissen und
Gewissen redlich arbeitende Apotheken hier unter Generalverdacht
gestellt werden."
Allerdings unterstützt der LAV keine Apotheken, die sich mit der
vorsätzlichen Nichteinhaltung der Rabattverträge einen
Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Kollegen zu sichern wollten. In
diesen Fällen seien die von der AOK angedrohten Vertragsstrafen
tatsächlich berechtigt.
Hofferberth soll sich in ihrem Brief an Hermann empört über die Aktion
der Kasse gezeigt haben. Schließlich hatte man sich Mitte Februar noch
zusammengesetzt und war übereingekommen, dass nur radikale
Rabattvertragsverweigerer abgemahnt werden sollten. Das pauschale
Vorgehen der Kasse gegen fast alle Apotheken sowie die zugrunde
gelegten Substitutionsregeln sind aus Sicht des LAV nicht tragbar.
Der LAV fordert von der AOK eine Richtigstellung gegenüber den
Apotheken. Sollte die Kasse nicht einlenken, sollen die Apotheken den
AOK-Versicherten das Drohschreiben der Kasse vorlegen - insbesondere
bei pharmazeutischen Bedenken.
Alexander Müller, Donnerstag, 18. März 2010, 18:15 Uhr
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