Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Apotheker geraten im Streit um den Generikaaustausch endgültig zwischen die Fronten: Die AOK prüft derzeit, ob sich die Apotheker an die Rabattverträge halten. Falls nicht, drohen Retaxationen. „Wir werden uns ganz genau ansehen, ob ein realistisches Einsparpotenzial nicht gehoben wurde", sagte AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann gegenüber apotheke adhoc.
Retax-Falle: Die AOK will die Umsetzungsquote bei Omeprazol prüfen. Foto: apotheke adhoc
Was genau die AOK als „realistisches Potenzial" ansieht, werden die
kommenden Wochen zeigen. Jedenfalls ist man bei der AOK mit der
Umsetzungsquote der dritten Rabattrunde von derzeit 63 Prozent noch
nicht zufrieden: „Die Quoten steigen, aber sie könnten besser sein", so
Hermann. Bislang sei zwar noch keine Apotheke wegen der Rabattverträge
retaxiert worden, aber das muss nicht so bleiben. Offenbar will man
zunächst krassen Rabattverweigerern auf die Finger klopfen.
Die größten Probleme gibt es bei dem Protonenpumpenhemmer Omeprazol.
Die Zuschläge in allen fünf Losgebieten gingen an den Hersteller KSK
Pharma - allerdings für die weniger gängigen Packungsgrößen mit 28, 56
und 98 Kapseln. Seit dem Start der Verträge im Juni 2009 wird darüber
gestritten, ob Verschreibungen über die Präparate anderer Hersteller
mit 30, 60 oder 100 Kapseln ausgetauscht werden müssen. Die Apotheker
wurden von beiden Seiten per Fax über Substitutionsregeln und
Haftungsausschlüsse „informiert". Während in dieser Sache schon vor
Gericht gestritten wird, steht eine Klarstellung im Rahmenvertrag noch
aus.
Bislang richten sich die meisten Apotheker offenbar nach der
Verschreibung und ignorieren bei abweichender Stückzahl den
Rabattpartner. Folge: Die Umsetzungsquote bei Omeprazol lag in den
ersten Monaten bei rund 5 Prozent. Doch statt zu retaxieren, schrieb
die AOK zunächst die Ärzte an. Über das Aut-idem Kreuz sollte die Quote
verbessert werden. Der Erfolg dieser Strategie war begrenzt: KSK hat
mittlerweile einen Anteil von 20 Prozent. Jetzt nimmt die AOK die
Apotheken ins Visier: „Diese Quoten sehen wir uns gerade an", sagte
Hermann.
Alexander Müller, Dienstag, 09. Februar 2010, 14:59 Uhr
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Berlin - Im Streit um Packungsgrößen bei den Rabattverträgen stehen die Apotheker zwischen den Fronten: Kassen und Generikaindustrie streiten um die Substitutionspflicht, selbst die Gerichte widersprechen sich. Das Landgericht (LG) Hamburg hat jetzt eine neue Variante ins Spiel gebracht. Demnach darf ein Hersteller die Rabattverträge per Fax torpedieren, wenn er auf das Risiko der Retaxation hinweist.
Austausch oder nicht? Biomo darf bei Apothekern für sein Omeprazol werben, muss aber auf das Retax-Risiko hinweisen. Foto: apotheke adhoc
Der Hersteller Biomo Pharma hatte Mitte September die Apotheken per Fax
informiert, das eigene Omeprazol-Präparat sei nach wie vor zu Lasten
der AOK abgabefähig, da der Rabattvertrag der Kasse für andere
Packungsgrößen geschlossen worden sei.
Daraufhin zog der exklusive Omeprazol-Rabattpartner der AOK, KSK
Pharma, vor Gericht. Im Oktober erwirkte KSK beim LG Hamburg eine
einstweilige Verfügung gegen Biomo. Damit war die Faxaktion verboten.
In der Hauptsacheverhandlung schwächte das Gericht diese Entscheidung
am vergangenen Freitag jedoch ab: Biomo darf trotz AOK-Vertrag für die
eigenen Präparate werben. Allerdings muss das Unternehmen darauf
hinweisen, dass die Krankenkasse in diesem Fall zu Retaxationen
berechtigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Richter
ließen die Berufung zu.
In einem anderen Verfahren hatte das LG München I gegen KSK
entschieden. Das Unternehmen hatte die Apotheken per Fax informiert,
dass bei der Substitution nicht die genaue Stückzahl entscheidend sei.
Vielmehr komme es auf die Normgröße (N1/N2/N3) an, schrieb KSK und
erwähnte auch das pendelnde Retax-Schwert der Kassen.
Alexander Müller, Mittwoch, 23. Dezember 2009, 12:00 Uhr
Berlin - Das Generikaunternehmen KSK darf gegenüber Apotheken nicht mehr behaupten, bei der Substitution sei nicht die genaue Stückzahl, sondern ausschließlich die Normgröße (N1/N2/N3) entscheidend. Das Landgericht München I erließ gestern eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller. KSK hatte Apotheken per Fax empfohlen, bei AOK-Versicherten die eigenen Omeprazol-Präparate abzugeben, um Retaxierungen vorzubeugen.
Stückzahl oder Normgröße? Die Pharmafirma
KSK darf Apotheken nicht mehr zur Substitution bei Omeprazol raten.
Foto: Elke Hinkelbein
Hintergrund ist der Rabattvertrag der AOK, bei dem KSK den Wirkstoff
Omeprazol in allen fünf Losgebieten gewonnen hat. Weil der Vertrag aber
über die weniger üblichen Packungen mit 28, 56 und 98 Tabletten
geschlossen wurde (statt 30/60/100), wird KSK in den Apotheken häufig
nicht gemäß Rabattvertrag ausgetauscht. In den ersten Monaten nach
Vertragsbeginn lag die KSK-Quote bei AOK-Versicherten unter 10 Prozent.
Dem LG München zufolge sind Apotheker offenbar nicht zum Austausch
verpflichtet. Geklagt hatte dem Vernehmen nach der Hersteller Hexal.
Das Unternehmen wollte sich dazu auf Nachfrage gegenüber apotheke adhoc
nicht äußern.
Noch Anfang Oktober hatte KSK vor Gericht einen Erfolg erzielt: Laut
einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg darf der
Pharmahersteller Biomo nicht mehr behaupten, das eigene
Omeprazol-Präparat sei bei den AOK-Rabattverträgen nicht zu
substituieren. Auf diesen Beschluss hatte sich KSK auch noch im
strittigen Fax bezogen.
Somit gibt es im Streit um die Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln
nicht nur zwei gegensätzliche Gutachten, sondern seit gestern auch zwei
voneinander abweichende gerichtliche Entscheidungen. Die Apotheken
sitzen weiter zwischen den Stühlen - zumindest von Faxen aus beiden
Lagern dürften sie aber vorerst verschont bleiben.
Alexander Müller, Freitag, 20. November 2009, 14:12 Uhr
Berlin - Bei den AOK-Rabattverträgen hatten sich die Apotheker dank Friedenspflicht ohne Retaxationen und verschiedenen Sondervergütungsmodellen bislang vergleichsweise gut mit der Kasse gestellt. Doch in der Diskussion um die Austauschbarkeit bei unterschiedlichen Indikationen und Packungsgrößen sind AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann und Karl-Heinz Resch, ABDA-Geschäftsführer für Wirtschaft und Soziales, bei einer Veranstaltung des Branchenverbandes Pro Generika in Berlin heftig aneinander geraten.
Gleich oder identisch: AOK-Rabattchef Dr.
Christopher Hermann ist mit ABDA-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch
aneinander geraten. Foto: Elke Hinkelbein
Während die Kasse eine großzügige Auslegung der Aut idem-Regelung für
ihre Rabattverträge propagiert, fürchten die Apotheker
Compliance-Probleme auf Seiten der Patienten. Die Apotheker fühlen sich
von den Austauschvorgaben der Kasse unter Druck gesetzt. Resch: „Es
geht um die Frage: Wer bestimmt die Therapie und wer übernimmt die
Beratung?" Mit ihrer Auslegung greife die AOK in die Hoheitsgebiete von
Ärzten und Apothekern ein, sagte Resch.
Hermann forderte, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der
Spitzenverband der Krankenkassen eindeutigere Vorgaben für die
Austauschbarkeit im Rahmenvertrag machen sollten: „Es ist Pflicht und
Schuldigkeit der Selbstverwaltung, das zu lösen, und nicht nach dem
Gesetzgeber zu schreien", sagte Hermann.
Für Resch ist hingegen bereits heute klar, dass Äquivalentpräparate nur
abgegeben werden dürfen, wenn sie die gleichen Indikationen umfassen
wie das verschriebene Medikament. Der Rahmenvertrag sei „an Klarheit
nicht zu überbieten".
Da platzte Hermann endgültig der Kragen: „Sie haben doch nicht einmal
den Unterschied geklärt zwischen gleich und identisch. Im Gesetz steht
'identisch', bei Ihnen steht 'gleich'. Aber damit beschäftigen Sie sich
gar nicht. Das alleine zeigt ja, wie tief Sie in die Materie
eingestiegen sind", wetterte der Kassen-Manager.
Resch revanchierte sich bei der Diskussion um die Packungsgrößen. Laut
AOK muss bei einer N3-Verschreibung Omeprazol über 100 Tabletten gemäß
Rabattvertrag die 56er-Packung des Rabattpartners abgegeben werden.
Resch: „Wir reden hier über fehlende Indikationen in der
Packungsbeilage und dass 56 gleich 100 ist - das ist das Niveau einer
Baumschule."
Einig waren sich beide darin, dass die Rabattverträge nicht der
Weisheit letzter Schluss in der Versorgung sind. „Die Rabattverträge
funktionieren nach der Wettbewerbsphilosophie aus dem Neandertal: Der
mit dem größten Knüppel gewinnt", sagte Resch. Die Apotheker setzen auf
Zielpreise, die AOK will kassenspezifische Positivlisten. Harmonie
dürfte also auch in Zukunft nicht herrschen.
Alexander Müller, Mittwoch, 14. Oktober 2009, 15:22 Uhr
Berlin - Der Anteil rabattierter AOK-Verordnungen ist mit Start der neuen Rabattverträge im Juni zurückgegangen. Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health zufolge lag der Anteil im generikafähigen Markt bei 54,4 Prozent. Im Mai seien dagegen 68,2 Prozent der Verschreibungen zulasten der AOK rabattiert gewesen. Unter den ausgeschriebenen 63 Wirkstoffen verzeichnete Insight Health sogar einen Rückgang von 80,9 auf 51,9 Prozent.
Magere Umsetzungsquote: Der Anteil rabattierter AOK-Verordnungen im generikafähigen Markt liegt Insight Health zufolge bei rund 57 Prozent. Foto: apotheke adhoc
Mit geringeren Einsparungen muss die Kasse Insight Health zufolge
trotzdem nicht rechnen - die ausgeschriebenen Verträge würden deutlich
mehr Rabatte einbringen als die zuvor abgeschlossenen
Sortimentsverträge. Zudem sei der Anteil rabattierter Arzneimittel im
Juli schon wieder auf mehr als 57 Prozent gestiegen.
Allerdings gibt es Ausreißer nach unten, weil nur noch ein Hersteller
pro Wirkstoff den Zuschlag erhalten hat. So liegt der Anteil von
rabattierten Verschreibungen bei Omeprazol Insight Health zufolge
lediglich bei 8,6 Prozent. Die rabattierten Medikamente des alleinigen
Gewinners KSK werden in der Apotheke nicht substituiert. Schuld daran
sind unterschiedliche Packungsgrößen.
Bei den meisten Wirkstoffen aus den aktuellen Rabattverträgen liege die
Umsetzungsquote zwar deutlich höher, aber immer noch signifikant unter
dem Niveau der abgelösten Portfolioverträge, so Insight Health.
apotheke adhoc, Dienstag, 08. September 2009, 12:23 Uhr
Berlin - Der Streit um die Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln geht in die nächste Runde: Nach den Herstellern hat sich nun auch die AOK juristische Rückendeckung für ihre Position geholt. Aus zwei Gutachten geht der Kasse zufolge hervor, dass wirkstoffgleiche Arzneimittel auch dann austauschbar sind, wenn das Indikationsspektrum nicht völlig identisch ist und nicht die gleiche Anzahl an Tabletten oder Kapseln enthalten ist.
Normgröße entscheidend: Laut AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann sind alle Packungen einer Normgröße identisch. Foto: Elke Hineklbein
Der Begriff der „identischen Packungsgrößen" ist der neueste
Streitpunkt zwischen Herstellern und Kasse. Laut Professor Dr. Thorsten
Kingreen ist hierbei nicht die Zahl der Einzeldosen, sondern die
Normgröße einer Packung (N1, N2, N3) entscheidend. Das Gutachten legt
dabei die Packungsgrößenverordnung zugrunde. Nur diese Auslegung könne
verhindern, dass die Hersteller die aut-idem-Regelung durch „kreative"
Gestaltungen ihrer Packungsgrößen umgehen.
„Identisch im Rechtssinne sind alle Packungen, die zu einer Gruppe
gehören", sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann. Demnach
wäre eine 100er-Packung Omeprazol durch eine 98er austauschbar. Laut
Hermann liegt es auch in der Kompetenz der Vertragspartner, den Begriff
eindeutig zu definieren. Er forderte den Deutschen Apothekerverband
(DAV) und den GKV-Spitzenverband deshalb erneut auf, in den aktuell
laufenden Verhandlungen zum Rahmenvertrag „Klarheit zu schaffen".
Auch das Verständnis des Begriffs „gleicher Indikationsbereich" ist
laut Professor Dr. Dr. Alexander Ehlers bislang weder durch den
Gesetzgeber noch durch den Rahmenvertrag abschließend beantwortet.
„Gleicher Indikationsbereich bedeutet nicht identischer
Indikationsbereich", sagte Ehlers. In seinem Gutachten kommt der
Münchner Fachanwalt für Medizinrecht deshalb zu dem Schluss, dass ein
Austausch schon dann möglich ist, „wenn das Substitut bereits in einem
zugelassenen Indikationsbereich mit dem auszutauschenden Präparat
übereinstimmt".
Aus Ehlers Sicht sprechen mehrere Aspekte gegen eine enge Auslegung des
Rahmenvertrages: Da sich Generikahersteller im Zulassungsprozess auf
die Daten des Originalherstellers beziehen, sei davon auszugehen, dass
die gleiche Wirksamkeit besteht, auch wenn das Generikum nicht für alle
Indikationen zugelassen ist. Eine enge Auslegung würde laut Ehlers
zudem das gesetzlich festgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot
unterlaufen.
Désirée Kietzmann, Montag, 31. August 2009, 13:34 Uhr
Berlin - Die AOK streitet derzeit heftig mit den Herstellern über die Austauschfähigkeit von Generika mit nicht identischen Indikationsbereichen. Ein anderes Problem geht in der Diskussion unter: Auch unterschiedliche Packungsgrößen können eine Substitution verhindern. Die AOK kämpft an mehreren Fronten, damit ihre Rabattverträge nicht unterlaufen werden. Unterstützung erhält die Kasse von Herstellern, die bei der Ausschreibung Zuschläge erhalten haben, jetzt aber auf ihrer Ware sitzen bleiben.
Austauschkriterium Packungsgröße: Wenn eine exakte Stückzahl verordnet wurde, dürfen kleinere Packungen nicht abgegeben werden. Foto: apotheke adhoc
Zu den Leidtragenden der Austauschdebatte gehört die Firma KSK. Weil
sie Rabattverträge über Omeprazol-Präparate mit 15, 28, 56 und 98 Stück
abgeschlossen hat, können Packungen mit den Stückzahlen 30, 50, 60 und
100 Kapseln laut Rahmenvertrag nicht substituiert werden. Verschreibt
der Arzt nicht ausdrücklich die kleineren Packungen, entgeht KSK der
Absatz, der AOK der Rabatt.
KSK-Geschäftsführer Peter Krcmar spricht auf Seiten der Kasse von
möglichen Ausfällen von mehr als 100 Millionen Euro während der
Laufzeit der Verträge. Auch ihm selbst droht hoher wirtschaftlicher
Schaden, da derzeit nur die handelsübliche und rabattierte 15er-Packung
im vorgesehenen Maßstab verkauft wird.
Zwar hat KSK im März auch die größeren Packungen in den Handel
gebracht, für die gilt aber wiederum der Rabattvertrag nicht. Der
Hersteller hatte daraufhin gemeinsam mit der Kasse versucht, den
Vertrag im Zuge einer Nachverhandlung zu erweitern. Die Apotheker
hätten demnach die größeren Stückzahlen abgeben dürfen, die AOK hätte
einen Rabatt in gleicher Höhe kassiert und KSK wäre sein Omeprazol
losgeworden, das sich laut Krcmar seit Juni in den Lagerhallen stapelt.
Doch die Konkurrenz konnte die Vergabekammer des Bundes davon
überzeugen, dass eine Umstellung der geschlossenen Verträge für die
unterlegenen Bieter ungerecht wäre - und die AOK ließ die Finger davon.
Seitdem hofft Krcmar auf eine Einigung zwischen dem Deutschen
Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. In den aktuellen
Verhandlungen zum Rahmenvertrag könnte eine weite Auslegung des
Begriffs „gleiche Packungsgröße" - etwa über eine prozentuale
Abweichung der Stückzahlen von 5 bis 10 Prozent - vereinbart werden.
Doch dem Vernehmen nach haben DAV und Kassen die Problematik in der
jüngsten Verhandlungsrunde gar nicht behandelt.
Alexander Müller, Montag, 10. August 2009, 10:54 Uhr
Berlin - Der Pharmahersteller Biomo darf gegenüber Apotheken nicht mehr behaupten, das eigene Omeprazol-Präparat sei bei den AOK-Rabattverträgen nicht zu substituieren. Das Landgericht (LG) Hamburg erließ 1. Oktober eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller. Die Firma KSK, alleiniger AOK-Partner für Omeprazol in allen fünf Losgebieten, war gegen eine Faxaktion vor Gericht gezogen. Der Beschluss ist auch ein Erfolg für die AOK im Streit um die Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln.
Erfolg vor Gericht: Der AOK-Rabattpartner KSK hat eine einstweilige Verfügung gegen die Faxaktion eines Konkurrenten erwirkt. Foto: Elke Hinkelbein
Biomo hatte Mitte September die Apotheken per Fax informiert, das
eigene Omeprazol-Präparat sei „bei den wichtigen Packungsgrößen
30/50/60/100 Kapseln auch bei Ihren AOK-Patienten nach wie vor
abgabefähig, da der neue bundesweite AOK-Rabattvertrag für andere
Packungsgrößen (15/28/56/98 Kapseln) geschlossen wurde".
Aus Sicht der Richter war dies irreführend, tatsächlich sei
Omeprazol-Biomo bei AOK-Patienten nicht abgabefähig: „Denn gleiche oder
identische Packungsgröße bedeutet nicht, dass eine numerische Identität
im Sinne der konkreten Stückzahl vorhanden sein muss", heißt es in der
Begründung. Eine Übereinstimmung der Kategorie nach der
Packungsgrößenverordnung sei vielmehr ausreichend, so die Richter.
Die AOK dürfte sich durch den Beschluss des LG Hamburg in ihrer
Auslegung der Aut idem-Regel bestätigt fühlen. Aus Sicht der Kasse ist
bei der Substitution ebenfalls nicht die Zahl der Einzeldosen, sondern
die Normgröße der Packung (N1, N2, N3) entscheidend. Sowohl Kasse als
auch Industrie haben bereits Rechtgutachten vorgelegt, die ihre
Positionen untermauern.
Derzeit verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit dem
Spitzenverband der Krankenkassen über eine verbindliche Regelung im
Rahmenvertrag. Bis dahin müssen Gerichte - wie jetzt das LG Hamburg -
im Einzelfall entscheiden.
Alexander Müller, Mittwoch, 07. Oktober 2009, 10:32 Uhr
Berlin - Ratiopharm darf nicht länger behaupten, das eigene Omeprazol-Präparat sei nicht gegen AOK-Rabattarzneimittel austauschbar. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Ulmer Generikahersteller erlassen. Der Konzern hatte im Juli Apotheken per Fax aufgefordert, trotz AOK-Rabattvertrag bei Omeprazol-Verschreibungen das Ratiopharm-Produkt nicht auszutauschen und auf unterschiedliche Indikationen der Präparate hingewiesen. Der Rabattpartner der AOK, die KSK Pharma, zog vor Gericht - vorerst mit Erfolg.
Erfolg vor Gericht: KSK hat im Streit um die AOK-Rabattverträge eine Auseinandersetzung mit Ratiopharm um Omeprazol gewonnen. Foto: apotheke adhoc
Ratiopharm hatte im Fax darauf hingewiesen, dass eine Substitution nur
zulässig sei, wenn das Alternativpräparat in allen Anwendungsgebieten
des verschriebenen Medikaments zugelassen sei. Im Anhang des Schreibens
hatte Ratiopharm fünf Präparate namentlich genannt, die aus Sicht des
Konzerns nicht gegen AOK-Rabattarzneimittel ausgetauscht werden
dürften, darunter Omeprazol.
KSK zufolge führt Ratiopharm im Beipackzettel lediglich eine
„Phantom-Indikation": Das zusätzliche Anwendungsgebiet betreffe die
halbe Wirkstärke des Präparats, die Tablette sei jedoch nicht teilbar.
Aus welchen Gründen die Richter Ratiopharm letztlich die Fax-Aktion
verboten haben, ist unklar - die Begründung liegt noch nicht vor.
Ratiopharm kann gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen.
Bis zu einer anders lautenden Entscheidung darf der Konzern aber nicht
mehr gegen den Rabattvertrag von KSK schießen.
Der Kleinkrieg der Hersteller spielt der AOK in die Hände. In den
vergangenen Wochen hatte die Kasse mit den Herstellern - und Ratiopharm
an der Spitze - öffentlich einen Streit über die Austauschfähigkeit der
Rabattarzneimittel ausgetragen. Vom Beschluss des LG Hamburg dürfte
sich die Kasse in ihrer Position bestätigt fühlen.
Bei Ratiopharm bleibt man gelassen: „Eine zwingende Auswirkung der
Entscheidung auf die grundsätzliche Problematik der Austauschbarkeit,
wie sie in den letzten Wochen diskutiert wurde, sehen wir nicht",
teilte der Konzern auf Nachfrage mit. Die Diskussion sei nach wie vor
offen.
Alexander Müller, Mittwoch, 16. September 2009, 15:25 Uhr
Berlin - Der mittelständische Generikavertrieb KSK hat bei den neuen AOK-Rabattverträgen den umsatzstarken Wirkstoff Omeprazol in allen fünf Losgebieten gewonnen. Lieferschwierigkeiten wird es laut Firmenchef Peter Krcmar nicht geben. apotheke adhoc sprach mit dem Unternehmer über die Ausschreibung, Kampfangebote und die Zukunft der Generikaindustrie.
Fünf Schuss, fünf Treffer: Peter Krcmar, Chef des Generikavertriebs KSK, hat in allen Regionallosen der AOK-Ausschreibung den Wirkstoff Omeprazol gewonnen. Foto: KSK
apotheke adhoc: Herr Krcmar, haben Sie sich mit einem Kampfangebot durchgesetzt?
Krcmar: Wenn ich ein Verlustgeschäft machen würde, dann wäre ich ein
schlechter Manager. Die Welt würde das spätestens 2010 sehen, denn dann
wäre ich als Vorstand nicht mehr da.
apotheke adhoc: Stimmt es, dass Ärzte und Apotheker Genussscheine an der KSK halten?
Krcmar: Die KSK-Pharma AG gehört mehreren Hundert privaten und
institutionellen Investoren. Genussscheine, die ein Tochterunternehmen
der AG ausgegeben hat, sind mehrheitlich von Privatleuten gezeichnet
worden, darunter sind auch Ärzte und Apotheker.
apotheke adhoc: Wie haben Sie reagiert, als Sie den Brief von der AOK erhalten haben?
Krcmar: Wir haben uns riesig gefreut! Der Bescheid ist aber zunächst
nur vorläufig. Etwas ironisch ist es aber schon: Im Interesse des
Mittelstandes hatten wir im Vorfeld ein Verbot gefordert, damit nicht
ein Hersteller alle fünf Lose einer Substanz gewinnen kann. Wie es
aussieht, profitieren jetzt ausgerechnet wir von dieser Ausschreibung.
apotheke adhoc: Wie schnell könnten Sie die Verträge denn beliefern?
Krcmar: Auch die AOK weiß, dass jeder Hersteller - egal wie groß er ist
- einen Vorlauf benötigt. Wenn die AOK wie angekündigt acht Wochen vor
dem Start der Verträge die Zuschläge erteilt, haben wir überhaupt kein
Problem. Wichtig ist deshalb, dass die anstehenden Verfahren jetzt
nicht juristisch verschleppt werden.
apotheke adhoc: Sie haben sieben Mitarbeiter in ihrem Unternehmen.
Krcmar: Die Kapseln werden ja nicht hier in Berghausen produziert. Der
Hersteller Belmac sitzt in Spanien und kann aus dem Stand liefern. Wo
man sitzt und wen man beauftragt, ist doch egal.
apotheke adhoc: Fühlen Sie sich als Gewinner der neuen Ausschreibung?
Krcmar: Wir haben ja nicht nur gewonnen. Bei zwei anderen Wirkstoffen
konnten wir uns nicht durchsetzen. Außerdem gilt die Ausschreibung nur
für zwei Jahre. Leider gibt es offensichtlich immer Unvernünftige, die
mit roten Zahlen arbeiten, weil sie einen Sponsor im Hintergrund haben.
Solche Angebote schaden dem System. Mit den Rabattverträgen hat die
Politik - nicht die Krankenkassen - die Büchse der Pandorra geöffnet.
Die Generika-Industrie geht dabei langfristig drauf.
Alexander Müller, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 18:37 Uhr
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