Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die AOK
Baden-Württemberg droht Apotheken bei den Rabattverträge mit
drakonischen Vertragsstrafen. Laut AOK-Rabattchef Dr. Christopher
Hermann kommt es bei der Substitution nicht auf die exakte Stückzahl an.
Doch selbst innerhalb des AOK-Systems ist man sich in dieser Frage
nicht sicher. In Briefen an Ärzte vertreten verschiedene Landesverbände
eine gänzlich andere Position.
Mehrere AOKen bitten die niedergelassenen Mediziner, die genaue
Stückzahl zu verordnen, um Unsicherheiten beim Austausch zu vermeiden.
„Rabattverträge können nur bedient werden, wenn das rabattierte Präparat
in Stärke und Stückzahl mit den Angaben auf Ihrer Verordnung identisch
sind", heißt es in einem Infopapier der AOK Niedersachsen.
Die Abgabe eines Präparates mit 100 Tabletten sei nur bei Verordnung von
100 Tabletten möglich, so die klare Ansage. Insbesondere bei
Verschreibungen über Omeprazol sollten die Ärzte beachten, entweder nur
die Normgröße ohne Stückzahl oder die konkrete Packungsgröße auf dem
Rezept zu vermerken, schrieb die Kasse an Ärzte.
In Sachsen und Thüringen zeigt sich dasselbe Bild: „Die AOK Plus hat die
Ärzte gebeten, die konkreten Stückzahlen zu verordnen", sagte ein
Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Allerdings beteilige sich die Kasse
nicht an der Diskussion, ob eine N3-Packung mit 98 Stück gegen eine
N3-Packung mit 100 Stück austauschbar ist, wenn nur N3 auf dem Rezept
stehe, so der Sprecher. Auch die AOK Berlin-Brandenburg hat einer
Sprecherin zufolge in Sachen Omeprazol „über die Wirtschaftlichkeit der
Verordnung von Rabattpräparaten informiert".
Von der AOK Schleswig-Holstein wurden die Ärzte sogar mit ihrem eigenen
Verordnungsverhalten bei Omeprazol konfrontiert. Auf Nachfrage betonte
die Kasse aber, dass die Substitutions-Verpflichtung der Apotheken
trotzdem gelte.
Die AOK-Landesverbände Rheinland-Hamburg und Hessen haben bislang noch
keine Schreiben an Ärzte verschickt. Die AOK Mecklenburg-Vorpommern
sucht einem Sprecher zufolge derzeit mit dem Landesapothekerverband eine
einvernehmliche Lösung. In Bayern hat die Kassenärztliche Vereinigung
(KV) nach Absprache mit dem Apothekerverband die Ärzte über die
Rabattverträge informiert.
Das unterschiedliche Vorgehen der Kassen zeigt, dass die Frage nach der
„identischen Packungsgröße" noch längst nicht geklärt ist. Bis im
Rahmenvertrag eine eindeutige Regelung festgeschrieben ist, wird
vermutlich weiter darüber gestritten werden, ob 98 gleich 100 ist.
Alexander Müller, Freitag, 19. März 2010, 16:53 Uhr
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