Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Im Streit um die Umsetzung der Rabattverträge schlägt die AOK den Apotheken eine gerichtliche Klärung vor. Damit beide Seiten in der Frage der Substitutionspflicht Rechtssicherheit haben, sollten in exemplarischen Fällen Musterverfahren geführt werden, so der Vorschlag von AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann.
Beziehungkrise: Die Umsetzung der Rabattverträge hat das Verhältnis von Dr. Christopher Hermann (AOK) und Fritz Becker (DAV) eingetrübt (v.l.n.r.). Foto: Elke Hinkelbein
In dem Eilverfahren sollen die Sozialgerichte eine Definition von
„gleiche Indikation" und „identische Packungsgröße" finden, an die sich
Kasse und Apotheker künftig halten. Bis zu einer Klärung werde die AOK
Baden-Württemberg Apotheken nicht wegen der Rabattverträge retaxieren,
kündigte Hermann in einem Brief an den Präsidenten des
Landesapothekerverbandes (LAV) Baden-Württemberg, Fritz Becker, an. Laut
Hermanns Vorschlag verpflichten sich beide Seiten, auf jeden Fall bis
vor das Landessozialgericht zu ziehen und die Entscheidung der ersten
Instanz zwischenzeitlich anzuerkennen.
In Baden-Württemberg war die Debatte um die Substitutionskriterien
eskaliert, nachdem die AOK rund 2000 Apotheken über deren mangelhafte
Umsetzung der Rabattverträge informiert hatte. Laut Kasse war das
Vorgehen abgesprochen, aus Sicht des LAV-Chefs „ein Schlag ins Gesicht".
Der Tonfall wurde rauer; Becker warnte in seiner Funktion als
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) vor
„Reibungsverlusten" bei der Umsetzung der neuen AOK-Verträge.
Auch Hermann - ohnehin nicht für verbale Zurückhaltung bekannt - konnte
sich in seinem jüngsten Brief an Becker einige Spitzen nicht verkneifen.
Von „gravierenden Erinnerungsdiskrepanzen" und „selektiver, dem eigenen
Verständnis der Situation geschuldeter Wahrnehmung" ist die Rede,
ebenso von „absichtsvollen Fehlinterpretationen". So habe die AOK in
ihrem „sorgsam erwogenen Schreiben" die Apotheker nur in den Fällen auf
die Substitutionspflicht hingewiesen, in denen keine pharmazeutischen
Bedenken oder die Aut-idem-Regelung gegriffen hätten. Jetzt soll die
gerichtliche Klärung das Verhältnis zwischen LAV und AOK retten.
Gegenüber Apotheken schlägt die AOK derzeit versöhnlichere Töne an -
wenn die Reaktion des angeschriebenen Apothekers aus Sicht der Kasse
nicht allzu polemisch war. Zur Erklärung der individuellen Abgabequote
erhielten die Apotheken detaillierte PZN-Listen, inklusive
Substitutionshilfe. Außerdem verlängert die AOK einsichtigen Apothekern
die Retax-Frist um einen Monat: Für die „vollumfängliche Umsetzung der
Substitutionsmaßgaben" haben diese Apotheken jetzt bis Ende Mai Zeit.
Alexander Müller, Montag, 19. April 2010, 11:16 Uhr
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