Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg hält trotz der Entscheidung der Vergabekammer an ihrer Ausschreibung für onkologische Rezepturen fest. Die Angebotsfrist laufe weiter, erklärte die Kasse nach Informationen von APOTHEKE ADHOC in einem Rundschreiben an alle Apotheken, die die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten. Zwar hat die Vergabekammer der Kasse untersagt, die Angebote zu öffnen. Annehmen darf sie die Unterlagen allerdings trotzdem.
Frist läuft weiter: Die AOK darf Angebote von Apotheken für Zyto-Rezepturen nicht öffnen, aber annehmen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Entscheidung der Vergabekammer ist für die Apotheken damit kein
Grund zum durchatmen. Denn mit einer rechtskräftigen Entscheidung der
Vergabekammer ist nicht vor Ablauf der Angebotsfrist am 2. März zu
erwarten. Die Apotheken müssen sich damit trotzdem entscheiden, ob sie
der AOK ein Angebot machen oder nicht. Für den Fall, dass die
Vergabekammer die Ausschreibung kippt, könnte dieses zwar hinfällig
sein. Sollte sich die AOK allerdings durchsetzen und die Zuschläge
erteilen, sind die Angebote bindend.
Die AOK sieht sich seit Ausschreibungsbeginn mit einer Vielzahl von
Rügen konfrontiert. Zwei weitere Nachprüfungsverfahren sind bereits bei
der Vergabekammer des Landes Brandenburg anhängig.
(APOTHEKE ADHOC) Désirée Kietzmann, Mittwoch, 24. Februar 2010, 19:31 Uhr
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