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Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg hat die Änderungen ihrer Ausschreibung zu onkologischen Rezepturen zum Teil zurückgenommen. Der Zuschlag für ein Losgebiet soll nun doch nur einer Apotheke und nicht - wie zwischenzeitlich vorgesehen - zwei Apotheken erteilt werden. Die Bieter müssen sich deshalb nun dazu verpflichten, in der Vertragslaufzeit das Doppelte der in den Unterlagen ausgewiesenen Mengen an parenteralen Rezepturen zu liefern.
Exklusive Zyto-Versorgung: Die AOK will nun doch nur einer Apotheke den Zuschlag pro Losgebiet erteilen. Foto: Elke Hinkelbein
Weiterhin können sich die Apotheken für ein oder mehrere Lose bewerben.
Ein Bieter kann allerdings nur für maximal vier Lose den Zuschlag
erhalten. Bewirbt sich eine Apotheke um mehr als vier Lose, soll sie in
ihrer Bewerbung eine Reihenfolge angeben.
Die Vergabekammer Brandenburg klärt derzeit, ob es sich bei
Zytostatika-Versorgung überhaupt um eine ausschreibungsfähige Leistung
handelt. Die Kammer hatte der Kasse Ende Februar untersagt, eingehende
Angebote zu öffnen. Die Entscheidungsfrist wurde nun auf den 23. April
verlängert. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht bislang noch
nicht fest.
Die AOK will die Versorgung mit onkologischen Rezepturen auf Basis der
Selektivverträge am 1. Juli starten. Der Zuschlag ist zunächst auf ein
Jahr begrenzt. Bis 20. April können die Apotheken noch ihre Angebote
einreichen.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 31. März 2010, 15:20 Uhr
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