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Berlin - Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag soll zum 1. August von 6 auf 16 Prozent erhöht werden. Zeitgleich soll das Preismoratorium rückwirkend zum 1. August 2009 in Kraft treten. Beide Maßnahmen sind bis Ende 2013 befristet. Das geht aus der Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hervor. Union und FDP wollen den Antrag in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Änderungsgesetz einbringen.
Zwangsrabtte kommen: Für Arzneimittel ohne Festbetrag sollen ab August höhere Abschläge gelten. Foto: Elke Hinkelbein
Mit der Erhöhung des Zwangsrabatts erhofft sich die Regierung laut
Antrag jährliche Einsparungen von 1,15 Milliarden Euro für die
Krankenkassen. Die patentgeschützten Arzneimittel verursachen laut
Antragsbegründung den überwiegenden Teil des Ausgabenanstiegs. So sei
der Umsatz der Arzneimittel ohne Festbetrag zu Lasten der Kassen im
vergangenen Jahr um knapp 10 Prozent gestiegen, 2008 sogar um mehr als
13 Prozent. In Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise seien die
zusätzlichen Belastungen der Pharmaindustrie für einen befristeten
Zeitraum zumutbar, konstatieren Union und FDP. Für importierte
Arzneimittel gelten die neuen Abschläge als Bezugspunkt.
Generika sind von der Abschlagserhöhung ausgenommen. Für sie gilt
weiterhin der bisherige Herstellerabschlag von 6 Prozent plus dem
Generikaabschlag von 10 Prozent. Ein Abschlag von insgesamt 26 Prozent
für Generika ohne Festbetrag hätte aus Sicht der Regierungsfraktionen
eine unzumutbare Belastung für die Unternehmen dargestellt. Zudem seien
die Preisentwicklung im generikafähigen Markt ohnehin rückläufig und
viele patentfreie Wirkstoffe zusätzlich unter Rabattverträgen, so die
Begründung für die Ausnahmeregelung.
Das Preismoratorium gilt rückwirkend zum 1. August 2009. Damit die
Hersteller die Regelung nicht umgehen können, werden die Preise für
veränderte Packungsgrößen oder Wirkstärken anhand der definierten
durchschnittlichen Tagesdosis (daily defined dose, DDD) ermittelt.
Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produktangaben zügig und korrekt
zu übermitteln. Künftig erhalten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) die Möglichkeit, offensichtliche Fehler selbst
zu korrigieren. Die Kosten für erforderliche Korrekturen können sie den
Herstellern in Rechnung stellen.
Morgen wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Gesetz
zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
(GKV-Änderungsgesetz) befassen. Die erste Lesung im Bundestag folgt am
Donnerstag. Erst danach können die Fraktionen Änderungsanträge
einbringen. Eine öffentliche Anhörung zum Gesetz ist für den 19. Mai
geplant.
Alexander Müller, Dienstag, 20. April 2010, 13:13 Uhr
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