Apothekenpraxis | Für Apotheker und PTA |
Derzeit kommt alles zusammen: Grippaler Infekt trifft auf Influenza und COVID-19. Und mit COVID-19 und der Influenza gibt es neben einer banalen Erkältung zwei weitere Atemwegsinfekte, die weitaus problematischer sind und von einem grippalen Infekt unterschieden werden wollen. Allein anhand der Symptome ist dies in der Regel gar nicht möglich, denn die wenigsten Infekte haben die absolut typischen Verläufe.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Berichtigung eines Gewinnabführungsvertrags ex tunc auf § 44a Abs. 2 BeurkG gestützt werden kann (Az. I R 42/18).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine im Jahre 2011 erteilte Restschuldbefreiung auch dann in das Jahr der Betriebsaufgabe (2005) zurückwirkt, wenn diese erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt (Az. X R 28/19).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH hat zur Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung bzw. zur Frage, welches Wertermittlungsverfahren bei einer Kaufpreisaufteilung für eine ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste genutzten Eigentumswohnung zugrunde zu legen ist, entschieden (Az. IX R 12/21).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH entschied u. a., dass bei der Bewertung eines Grundstücks für Zwecke der Schenkungsteuer bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen sind (Az. II R 14/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH hat zu Fragen der Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG entschieden (Az. VII R 37/20).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Zuwendungen eines teilweise körperschaftsteuerbefreiten eingetragenen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft als Spenden berücksichtigt werden können, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv und die finanzielle Stärkung der gGmbH lediglich ein günstiger Nebeneffekt ist (Az. I R 52/20).
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Markt | Neues Konditionenmodell |
Berlin - Der Großhändler AEP stellt zum Jahreswechsel die Konditionen um. Gänzlich neue Gebühren werden eingeführt, die bislang schlichte Einheitskondition nähert sich damit den Angeboten der Mitbewerber an. APOTHEKE ADHOC liegt die neue Rahmenvereinbarung vor.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundeministers der Finanzen vom 17.12.2013, BStBl I 2014, 63) der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.09.2022 – VIII R 20/20 entschieden.Der Kläger war in den Streitjahren 2012 bis 2015 zu 50% an einer GmbH 1 beteiligt. Weiterer 50%-Gesellschafter war eine GmbH 2, deren alleiniger Gesellschafter der Kläger war. Die Gesellschafter der GmbH 1 fassten in den Streitjahren jeweils einstimmig Vorabausschüttungsbeschlüsse, mit denen die Vorabgewinne nur an die GmbH 2 verteilt wurden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH 1 enthielt keine Regelungen zur Gewinnverteilung. Diese waren daher entsprechend der Beteiligungsverhältnisse zu verteilen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG). Das Finanzamt sah die Ausschüttungsbeschlüsse wegen der inkongruenten Verteilung der Vorabgewinne als zivilrechtlich nichtig an und unterwarf die hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger als Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG der Besteuerung.Der BFH wies die Revision des Finanzamts gegen das zugunsten der Kläger ergangene Urteil des Finanzgerichts als unbegründet zurück. Die einstimmig gefassten Ausschüttungsbeschlüsse seien als zivilrechtlich wirksame Gewinnverwendungs- und -verteilungsbeschlüsse der Besteuerung zugrunde zu legen. Es lägen daher nur offene Gewinnausschüttungen der GmbH 1 an die GmbH 2 und keine Ausschüttungen an den Kläger vor. Eine Zurechnung der hälftigen Ausschüttungsbeträge beim Kläger aufgrund eines Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO komme nicht in Betracht. Zivilrechtlich wirksam beschlossene inkongruente Ausschüttungen seien steuerlich anzuerkennen. Dem Kläger sei aufgrund der Ausschüttungen der GmbH 1 nur an die GmbH 2 auch kein gesetzlich nicht vorgesehener steuerlicher Vorteil i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO entstanden.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Das FG Münster entschied, dass ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen ist (Az. 2 K 3203/19 E).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Das FG Münster entschied, dass Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, soweit sie auf Steuernachzahlungen entfallen, für den nach einem BMF-Schreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hat (Az. 13 K 1920/21).
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Markt | Gestiegene Rohstoff- und Energiekosten |
Berlin - Das Bremer Hersteller Roha wird seine Aktivitäten Ende 2023 einstellen. Die extrem gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise machen laut einem Bericht des Weser Kurier die Geschäftsaufgabe notwendig. Für weitere Nachfragen war das Unternehmen nicht zu erreichen.
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Apothekenpraxis | Feste Oralia statt Saft |
Tabletten statt Saft oder Zäpfchen – das empfiehlt aufgrund der anhaltenden Engpässe bei kindgerechten Darreichungsformen nicht nur das BfArM. Auch die Aufsichtsbehörden in England und Frankreich schlagen es beispielsweise für Amoxicillin vor. Ob das beim jeweiligen Kind klappt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Immerhin gibt es ein paar Tricks (ohne Gelinggarantie), die man ausprobieren kann, um den kleinen Patient:innen die Einnahme irgendwie schmackhaft zu machen.
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Panorama | DAZ-Adventsrätsel – Tag 15 |
Sie nennt sich „Spanische Fliege“, ist aber eigentlich ein Käfer. In der Apotheke war er früher häufig anzutreffen. Nicht als Ungeziefer, sondern vielmehr als „Wirkstofflieferant“, denn ein Pulver aus dem zermahlenen Käfer war einst als Potenzmittel begehrt. Bereits in der Antike wurde dieses Pulver eingenommen. Warum es die Potenz steigert, war damals allerdings noch nicht bekannt. 1810 gelang es dem Apotheker Pierre Jean Robiquet, aus der zermahlenen Spanischen Fliege den Stoff Cantharidin zu isolieren. Untersuchungen, die in der Folge mit der Substanz durchgeführt wurden, identifizierten sie als starkes Reizgift. Wie hängt das mit der Potenz zusammen? Der Effekt soll durch eine Reizung der Harnwege vermittelt werden, über die es zu einer starken Erektion bis hin zu einem Priapismus kommt.
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Panorama | DAZ-Podcast |
Seit Anfang des Jahres verstärkt Jan Harbecke den Vorstand des Apothekerverbands Westfalen-Lippe. Seinen Arbeitsschwerpunkt bilden die Verhandlungen mit den Krankenkassen. Wie das im Sinne der Apothekerschaft gelingen kann und welche aktuellen Herausforderungen es gibt, erklärt der 37-jährige Inhaber aus Münster im DAZ-Podcast.
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Politik | Gemeinsame Erklärung |
Klimaschutz ist auch Gesundheitsschutz – darüber sind sich Spitzenverbände aus dem Gesundheitswesen, darunter die ABDA, sowie Vertreter der Länder und Gemeinden und das Bundesgesundheitsministerium einig. Sie unterzeichneten heute den „Klimapakt Gesundheit“, in dem sie sich zu ihrer Verantwortung bekennen. Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden könne, müsse auch das Gesundheitswesen seinen Beitrag leisten.
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Apothekenpraxis | Amoxicillin und Co. für Kinder |
Ende November hat der Arzneimittelhersteller Infectopharm auf eine gefährdete Antibiotika-Versorgung für Kinder aufmerksam gemacht. International scheint besonders Amoxicillin knapp zu sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte im Oktober jedoch bei der Liefersituation von Amoxicillin kein strukturelles Problem erkennen können. Hat sich seine Einschätzung mittlerweile verändert? Die DAZ hat nachgefragt.
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Apothekenpraxis | Wegen anhaltender Lieferengpässe |
Fiebersäfte werden in der Apotheke momentan dringend benötigt. Doch Suspensionen zum Einnehmen mit Paracetamol sind erneut von Lieferdefekten betroffen. Bei kleinen Kindern und Patienten mit Schluckstörungen kann es daher Probleme mit der Versorgung geben. Daher ist die Herstellung durch Apotheken gefragt.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |
Das BSG hat präzisiert, wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative Behandlungsmethode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt (Az. B 1 KR 33/21 R).
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Markt | US-Geschäft geht an Arrow |
Berlin - Novartis will die Vertriebsrechte für fünf Augenheilmittel in den USA an den US-Pharmakonzern Harrow übertragen. Außerhalb der USA bleibt Novartis allerdings Inhaber aller Rechte an den Mitteln. Die Transaktion soll im ersten Quartal 2023 abgeschlossen werden.
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