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  • 11.07.2013 – Apotheker und Kassen einigen sich über Apothekenabschlag
    11.07.2013 – Apotheker und Kassen einigen sich über Apothekenabschlag
    POLITIK – Planungssicherheit Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über den Apothekenabschlag geeinigt. „Nach langwierigen V...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


Planungssicherheit

Apotheker und Kassen einigen sich über Apothekenabschlag

 

Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich über den Apothekenabschlag geeinigt. „Nach langwierigen Verhandlungen haben die Apotheken damit endlich Planungssicherheit für die Jahre 2013 bis 2015“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Rückwirkend wurde der Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 von der Schiedsstelle festgesetzt. Das schafft Sicherheit für die Vergangenheit.“

Die Einigung hat folgende Eckpunkte: Beide Vertragspartner ziehen ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück, sodass für beide Jahre jeweils 1,75 Euro gelten. Für das laufende Jahr 2013 soll das Ziel von 1,80 Euro erreicht werden, indem man nach dem 1. Halbjahr mit 1,75 Euro nun das 2. Halbjahr mit 1,85 Euro abrechnet. Für 2014 wird ein Apothekenabschlag in Höhe von 1,80 Euro und für 2015 in Höhe von 1,77 Euro vereinbart. Beide Vertragspartner wollen sich bis zum 1. Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 zu einigen. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, soll der Abschlag von 1,77 Euro die Basis für das Jahr 2016 sein.

Zum Hintergrund: Apotheken erhalten für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Festzuschlag von 8,35 Euro ohne MwSt. (zzgl. 3 Prozent vom Apothekeneinkaufspreis zur Finanzierung von Wareneinkauf und Lagerhaltung). Davon abgezogen wird bei GKV-Versicherten der sog. Kassenabschlag von derzeit 1,75 Euro inkl. MwSt. Mit diesem Abschlag will der Gesetzgeber die Sonderstellung der GKV als „Großkunde“ im Gegensatz zum Privatversicherten betonen. Der Vorteil für die Apotheker besteht darin, dass ihre GKV-Rechnungen innerhalb von 10 Tagen beglichen werden müssen. Der Abschlag wird laut § 130 SGB V jährlich im Rahmen der Selbstverwaltung durch Verhandlungen angepasst.


Kontakt:

Dr. Ursula Sellerberg, MSc,
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134

E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de

 

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