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  • 12.02.2011 – Helfen, ohne arm zu werden
    12.02.2011 – Helfen, ohne arm zu werden
    GESUNDHEIT – FINANZTEST: PFLEGE Pflegefall - für viele Familien ist das ein Schreckensszenario, und zwar nicht nur menschlich, sondern auch finanziell. "Finanztest" zeigt...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


FINANZTEST: PFLEGE

Helfen, ohne arm zu werden

 

Pflegefall - für viele Familien ist das ein Schreckensszenario, und zwar nicht nur menschlich, sondern auch finanziell. "Finanztest" zeigt, welche Versicherungen den besten Schutz gewähren und welche Fallstricke zu beachten sind.

Finanztest hat sich umfangreich dem Themen­gebiet Pflege gewidmet: Das Themenpaket Pflege informiert darüber, wofür und wie es Leistungen aus der Gesetzlichen Pflege­versicherung gibt, wieviel Unterhalt Kinder an ihre Eltern zu leisten haben, und was Private Zusatz­versicherungen taugen. Dazu ein Test von 30 Pflege­tagegeld­versicherungen.


Pflegefall in der Familie: So hilft die Pflegeversicherung

Rund 2,4 Millionen pflegebedürftige Menschen bekommen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ihre Leistungen sind für viele Familen eine wichtige Hilfe, denn die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt.

Doch erst einmal müssen die Betroffenen herausfinden, was ihnen zusteht: Neben dem monatlichen Pflegegeld oder der Kostenübernahme für professionelle Pflegedienste gibt es zum Beispiel Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder für die Anschaffung eines Badewannenlifts. Die Pflegeversicherung zahlt auch, wenn die pflegende Person


Vom Gutachten bis zur Pflegestufe

Leistungen der Pflegeversicherung kommen nicht von selbst: Pflegebedürftige Menschen müssen sie bei ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung beantragen. Ein medizinischer Gutachter prüft, wie viele Stunden am Tag jemand Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, Körperpflege oder Essen braucht.

Danach richtet sich die Pflegestufe, von der wiederum die Höhe der Leistungen abhängt. Demenzkranke Menschen, die körperlich noch fit sind, bekommen nach dieser Definition oft keine Pflegestufe. Trotzdem können ihre Angehörigen bis zu 2400 Euro im Jahr für die Betreuung und Beaufsichtigung bekommen.


Elternunterhalt: Kinder zahlen für Pflege der Eltern

Ein Platz im Pflegeheim kostet leicht 3000 bis 4000 Euro im Monat. Reichen Zahlungen aus der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Eltern nicht, springt zunächst das Sozialamt ein. Anschließend versucht die Behörde, Geld bei den Kindern einzutreiben.

Seit Anfang des Jahres ist jedoch der Selbstbehalt erhöht. Das heißt: Kinder dürfen mehr Geld für sich behalten. Der Mindestselbstbehalt für die zum Elternunterhalt verpflichteten Kinder beträgt nun nach der Düsseldorfer Tabelle 1500 Euro (vorher 1400 Euro). Für einen Ehepartner kommt ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 1200 Euro (ehemals 1050 Euro) dazu. Im Einzelfall kann die Unterhaltslast dadurch um über 100 Euro pro Monat sinken.

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Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten


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