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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GKV-FINANZIERUNGSGESETZ
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können in einigen Fällen nun schneller zu einer privaten Krankenversicherung wechseln als bisher. Grund sind die seit Januar 2011 geltenden kürzeren Bindungsfristen für bestimmte Krankenversicherungs-Wahltarife.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die einen Wahltarif wie beispielsweise einen Versicherungsschutz mit Selbstbehalt bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen haben, hatten bisher eine dreijährige Mindestbindungsfrist. Das heißt, sie konnten vorher nicht zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse oder zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dies wurde nun teilweise geändert.
Das seit 1. Januar 2011 in Kraft getretene GKV-Finanzierungsgesetz (Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung) verkürzt für einige Wahltarife diese Mindestbindungsfrist nun auf ein Jahr.
Für Wahltarife mit Beitragsrückerstattung, Kostenerstattung oder auch mit der Übernahme der Kosten für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen gilt seit Januar 2011 nur noch eine einjährige Mindestbindungsfrist. Keine Änderung der dreijährigen Mindestbindungsfrist gibt es für Wahltarife, in denen Selbstbehalte vereinbart wurden, sowie für Krankengeld-Wahltarife.
Besonders nachteilig ist dies, so der PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V., für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) per Wahltarif ein Krankengeld mitversichert haben.
Selbstständige, die eigentlich nicht in der GKV versicherungspflichtig sind, könnten nämlich ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, um in die PKV zu wechseln.
Der Abschluss eines Krankengeld-Tarifs bei der gesetzlichen Krankenkasse führt jedoch dazu, dass sie drei Jahre lang an die GKV gebunden sind. Versicherte, die sich nicht so lange an eine gesetzliche Krankenkasse binden wollen, sollten nach Meinung des PKV-Verbandes deshalb Abstand vom Abschluss solcher Tarife bei einer gesetzlichen Krankenkasse nehmen.
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
(verpd) (ApoRisk)
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