ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 31.12.2010 – Wenn einer eine Reise tut...
    31.12.2010 – Wenn einer eine Reise tut...
    GESUNDHEIT – GERICHTSURTEIL Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn man aus bestimmten Gründen eine Reise abbrechen muss oder gar nicht antreten kann. Ob es ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


GERICHTSURTEIL

Wenn einer eine Reise tut...

 

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung leistet, wenn man aus bestimmten Gründen eine Reise abbrechen muss oder gar nicht antreten kann. Ob es auch einen Ersatz dafür gibt, wenn eine Reise unterbrochen werden muss, wurde vor Kurzem vor Gericht geklärt.

Muss ein Versicherter eine Reise aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen, so hat er keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Reiserücktrittskosten-Versicherung. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 223 C 27643/09).

Ein Mann hatte für sich und seine Ehefrau eine einmonatige Rundreise durch Südamerika gebucht. Die Reise führte das Paar unter anderem in die Andenstaaten Bolivien und Peru.


Höhenkrankheit


Dort erlitt der Reisende infolge einer Höhenkrankheit ein Lungenödem. Er musste die Reise daher unterbrechen und sich für fünf Tage stationär behandeln lassen. Danach setzte er die Rundreise fort.

Wegen der Reiseunterbrechung musste der Kläger unter anderem auf einige der bereits gebuchten Ausflüge und Übernachtungen verzichten. Dadurch entstand ihm ein Schaden von fast 3.000 US-Dollar, welche er von seinem Reiserücktrittskosten-Versicherer erstattet haben wollte.

Doch der Versicherer berief sich darauf, dass bedingungsgemäß lediglich der Abbruch einer Reise aufgrund einer unerwartet schweren Erkrankung beziehungsweise eines Unfalls versichert ist. Finanzielle Schäden aufgrund einer Reiseunterbrechung seien hingegen nicht Gegenstand des Vertrages.


Vollständige Beendigung


Die Sache landete schließlich vor Gericht. Dort erlitt der Versicherte eine Niederlage.

Nach dem Wortlaut der Versicherungs-Bedingungen ist ausschließlich der Abbruch einer Reise, nicht aber deren Unterbrechung Gegenstand einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Der Tatbestand eines Reiseabbruchs ist aber nur dann erfüllt, wenn eine Reise vollständig beendet, nicht aber lediglich unterbrochen wird.

Denn im allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „Abbruch" als eine plötzliche und vorzeitige Beendigung eines Vorgangs zu verstehen, so das Gericht.


Keine bloße Unterbrechung?


Das Argument des Klägers, dass in seinem Fall keine Unterbrechung im Sprachsinn vorgelegen habe, weil die Reise nicht an der Stelle fortgesetzt werden konnte, an der sie unterbrochen wurde, ließ das Gericht nicht gelten.

Denn auch wenn eine Teilstrecke ausgelassen werden muss, kann allenfalls von einer Reiseunterbrechung ausgegangen werden. „Wäre die Rechtsauffassung des Klägers richtig, so würde jede noch so kurze Unterbrechung der Reise den Versicherungsfall auslösen. Das ist aber ersichtlich nicht gewollt", so das Gericht abschließend in seiner Urteilsbegründung.

Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

(verpd) (ApoRisk)

 

Lesen Sie auch


DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de


» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken

» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker

» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt

» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit

» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber


Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken