ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 20.11.2010 – Entscheidungen im Wandel der Zeit
    20.11.2010 – Entscheidungen im Wandel der Zeit
    GESUNDHEIT – GERICHTSURTEIL Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse früher in einer bestimmten Sachlage beispielsweise ein Brustimplantat bezahlt hat, bestehen keine Leistu...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


GERICHTSURTEIL

Entscheidungen im Wandel der Zeit

 

Auch wenn eine gesetzliche Krankenkasse früher in einer bestimmten Sachlage beispielsweise ein Brustimplantat bezahlt hat, bestehen keine Leistungsansprüche für spätere, gleich gelagerte Fälle, wie ein Gericht kürzlich entschied.

Muss ein wegen einer Brustvergrößerungs-Operation eingesetztes Implantat aus medizinischen Gründen entfernt werden, so hat die Versicherte lediglich einen Anspruch auf Entfernung des Implantats, nicht aber auf eine erneute, aus medizinischen Gründen nicht notwendige Brustvergrößerung. Das gilt auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten die erste Implantation als Sachleistung gewährt hatte, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L 5 KR 59/10).

Der im Jahr 1978 geborenen Klägerin wurde 1997 wegen einer angeborenen Asymmetrie ihres Busens ein Implantat in ihre linke Brust eingepflanzt, um die Brüste so gleich groß erscheinen zu lassen. Die Kosten für diese Maßnahme wurden durch ihre Krankenkasse als Sachleistung übernommen.


Entfernung ja, Austausch nein


Nach elf Jahren gab es jedoch erhebliche Probleme mit dem Implantat. Es wölbte sich an ungewünschter Stelle vor, was zu einer erneuten Asymmetrie führte. Außerdem verursachte das Implantat phasenweise erhebliche Schmerzen. Die Ärzte der Klägerin rieten ihr daher dringend dazu, das Implantat entfernen und gegen ein neues austauschen zu lassen.

Nach Rücksprache mit einer Fachärztin des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) war die Krankenkasse der Klägerin zwar dazu bereit, die Kosten für die operative Entfernung des Implantats zu übernehmen. Eine erneute Brustvergrößerung wollte ihr die Kasse jedoch nicht finanzieren.

Denn dazu fehle es an einer dafür erforderlichen medizinischen Notwendigkeit. Auch die Tatsache, dass ohne eine erneute Brustvergrößerung eine Größendifferenz der Brüste von ein bis zwei Körbchengrößen verbleiben würde, konnte die Kasse nicht überzeugen. Dieser Zustand sei von der Versicherten hinzunehmen. Eine mögliche rein kosmetische Korrektur dürfe nicht zu Lasten der Versicherten-Gemeinschaft gehen.


Keine Krankheit


Der Fall landete schließlich vor Gericht. Doch auch dort erlitt die Klägerin eine Niederlage. Eine bloße Asymmetrie der Brüste einer Frau stellt nach Ansicht des Gerichts in der Regel keine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Kasse hat daher die Kosten nur in Ausnahmefällen zu übernehmen, etwa wenn die unterschiedliche Größe der Brüste als entstellend angesehen werden kann.

Von einer Entstellung kann bei der Körbchengrößen-Differenz der Klägerin jedoch nicht ausgegangen werden. Eine Entstellung setzt nämlich eine erhebliche Auffälligkeit voraus, die wegen Neugier oder Betroffenheit der Mitmenschen erwarten lässt, dass der Betroffene unter anderem ständig viele Blicke auf sich zieht. Oder auch, dass er zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzuziehen und zu vereinsamen droht, sodass seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefährdet ist, so das Gericht.

Dies ist bei der Klägerin nach Überzeugung der Richter auch dann nicht zu befürchten, wenn in die linke Brust nicht erneut ein Implantat eingesetzt wird. Denn ihre Brüste werden regelmäßig durch Kleidung bedeckt. „Außerdem kann die Klägerin an ihrem linken Busen gegebenenfalls auch eine Prothese verwenden, wie sie zum Beispiel unter Badeanzügen Anwendung findet", heißt es in der Urteilsbegründung


Regelmäßiger Streit


Nach Meinung des Gerichts kann sich die Klägerin auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ihr ihre Krankenkasse vor Jahren die Kosten der Busenvergrößerung finanziert hatte und es bei einem Austausch der Implantate lediglich um eine Folgemaßnahme geht.

Denn aus einer früheren Entscheidung einer Kasse können keine Leistungsansprüche für spätere Fälle abgeleitet werden. Zur Zulassung einer Revision sahen die Richter keine Veranlassung.

(verpd) (ApoRisk)


Lesen Sie auch


DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de


» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken

» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker

» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt

» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit

» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber


Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken