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BEITRAGSBELASTUNG
Das Bundeskabinett macht den Weg frei für erneute Korrekturen am Gesundheitssystem, mit denen vor allem das drohende Milliardendefizit abgewendet werden soll. Welche zentralen Elemente vorgesehen sind und wer hierdurch belastet wird.
Von einem Jahrhundertwerk wollte Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler nach der Verabschiedung des neuen Gesundheitsreform-Vorhabens durch das Kabinett nicht sprechen, zumal es in den letzten 20 Jahren bereits sieben Gesundheitsreformen gegeben habe. Der richtungweisende Einstieg in einkommensunabhängige Zusatzbeiträge sei aber gelungen, betonte der Minister vor der Presse in Berlin.
Angesichts massiver Kritik von Opposition und Verbänden am Beschluss der neuerlichen Gesundheitsreform sagte Rösler, bei unangenehmen Entscheidungen könne man nicht mit Applaus rechnen. In 2011 soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit dem Maßnahmepaket ein drohendes Defizit von bis zu elf Milliarden Euro abwenden können.
Nach den Ressortabstimmungen war der
Referentenentwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FinG) noch im
Detail überarbeitet worden.
So sollen etwa nicht nur die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in den Jahren 2011 und 2012 auf dem Stand des Jahres 2010 eingefroren werden, sondern auch die Ausgaben ihrer Verbände. Die Einhaltung soll durch die Aufsichtsbehörden überprüft werden.
Für GKV-Mitglieder, die Arbeitslosengeld II beziehen, soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag aus den Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebracht werden. Für diese Reserve erfolgt eine Deckung aus den Bundesmitteln zur Finanzierung des Sozialausgleichs.
Rösler äußerte sich erneut zuversichtlich, dass
2011 der sogenannte durchschnittliche Zusatzbeitrag bei Null liegen
wird. Dessen Höhe legt das Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
der Finanzen (BMF) auf Basis der Schätzung des Schätzerkreises
jeweils für ein Jahr fest.
Sollten dennoch bereits 2011 systemweite Zusatzbeiträge in der GKV erwartet werden, soll der Mechanismus des Sozialausgleichs übergangsweise von den Krankenkassen geleistet werden. In der Regel soll der Sozialausgleich - kein GKV-Mitglied soll mehr als zwei Prozent seines Einkommens für Zusatzbeiträge aufwenden müssen - über die Arbeitgeber und die Rentenversicherungs-Träger vorgenommen werden.
Nach Darstellung der Bundesregierung läuft die aus
konjunkturellen Gründen über Bundesmittel finanzierte Beitragsabsenkung
von 15,5 auf 14,9 Prozent zum Jahresende einfach aus, da sich die
Wirtschaft wieder deutlich auf Wachstumskurs befindet.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rentenversicherungs-Träger und Rentner müssen ab 1.1.2011 jeweils 0,3 Prozent mehr an Beiträgen in die GKV einzahlen. In der Summe macht dies 6,3 Milliarden Euro aus.
(verpd) (ApoRisk)
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