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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ZUZAHLUNG
Berlin - Nicht einmal jedes
zweite Rabattarzneimittel ist derzeit für Patienten zuzahlungsfrei oder
-ermäßigt. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Bei nur
noch 49,5 Prozent der Medikamente unter Rabattvertrag dürfen Apotheker
demnach die gesetzliche Zuzahlung komplett oder zur Hälfte erlassen. Vor
einem Monat seien es 53,1 Prozent gewesen, vor einem Jahr sogar noch
59,2 Prozent.
Derzeit sind laut DAV 26.000 von 53.000 Rabattarzneimitteln
zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Dasselbe Arzneimittel kann je nach Kasse
des Versicherten unter Rabattvertrag fallen oder nicht. Falls es
rabattiert ist, kann es komplett zuzahlungspflichtig, zur Hälfte
zuzahlungsbefreit oder komplett zuzahlungsfrei sein - auch je nach
Krankenkasse.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 14. Februar 2011, 09:14 Uhr
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