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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
N-KENNZEICHEN
Berlin - Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) dürfte man einigermaßen sauer auf die Pharmaindustrie sein. Denn erneut haben nicht alle Hersteller korrekte Angaben zu ihren Packungsgrößen gemacht. Dabei hatte das BMG mehrfach auf die neuen Regelungen hingewiesen. Bei der Korrektur bauen die Beamten jetzt auf die Selbstverwaltung. Ansonsten ist man im Hause Rösler anscheinend machtlos.
Keine Handhabe: Im BMG hofft man in Sachen Packungsgrößen auf die Selbstverwaltung. Foto: Elke Hinkelbein
Auch mit der heutigen Aktualisierung sind nicht alle Falschmeldungen aus
der Apotheken-Software behoben. Das BMG hatte die Hersteller erstmals
Anfang November über die neuen Regelungen zur N-Kennzeichnung
unterrichtet. Dass etliche Hersteller die Hinweise ignorierten,
verärgerte bereits Anfang Januar das Ministerium.
Es sei nicht hinnehmbar, wenn pharmazeutische Unternehmen ihrer
gesetzlichen Meldefrist nicht nachkämen, schrieb das Ministerium an die
Herstellerverbände. „Insbesondere wäre es nicht akzeptabel, wenn
einzelne Unternehmen sich durch falsche Angaben Wettbewerbsvorteile
verschaffen wollten gegenüber Unternehmen, die korrekt melden." Wegen
der unterschiedlichen Angaben der Hersteller wurden im Januar zahlreiche
Produkte zu Unrecht als austauschbar angezeigt.
Bereits damals wies das BMG darauf hin, dass GKV-Spitzenverband und
Deutscher Apothekerverband (DAV) mit dem AMNOG die Möglichkeit erhalten
hätten, falsche Meldungen auf Kosten der Hersteller zu korrigieren. Die
Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) solle mit
entsprechenden Hinweisen bei der Korrektur helfen, hieß es. Die IFA
bekommt die Daten von den Herstellern und liefert sie an die ABDATA, von
der wiederum die Softwarehäuser ausgestattet werden.
Im BMG arbeitet man derweil an der Anpassung der Maßzahlen. Mit der
Umstellung seien wieder verlässliche Informationen über die
Therapiedauer möglich und die Substitution werde erleichtert, hieß es.
Im Übrigen hätten die Hersteller die Novelle der
Packungsgrößenverordnung selbst ausgelöst: Schließlich hätten die
Unternehmen die großen Spannweiten für Abweichungen von den Maßzahlen
zunehmend ausgeschöpft - zulasten der Aussagekraft der alten N-Größen.
Alexander Müller, Dienstag, 01. Februar 2011, 12:49 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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