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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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KASSENBEITRÄGE
Berlin - Auch
Hartz-IV-Empfänger können künftig am Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse
beteiligt werden. Erste Kassen haben betroffene Mitglieder durch eine
Satzungsänderung dazu verpflichtet. Ein Sprecher des
GKV-Spitzenverbandes bestätigte einen entsprechenden Bericht der
Stiftung Warentest.
Zusatzbeiträge dürfen Krankenkassen von ihren Mitgliedern dann erheben,
wenn sie mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent nicht
auskommen. Für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der jährlich von
der Bundesregierung festgelegt wird, müssen Hartz-IV-Empfänger nicht
selbst aufkommen: Der Bund übernimmt für sie diesen grundsätzlich - aber
eben nur bis zur Durchschnittshöhe. Liegt der individuelle
Zusatzbeitrag darüber, muss der Hartz-IV-Empfänger die Differenz aus
eigener Tasche bezahlen.
Da die Regierung nach der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,6
Punkte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 mit 0 Euro
festsetzte, bleiben Zusatzbeiträge in diesem Jahr in voller Höhe bei den
Empfängern von Hartz-IV-Leistungen hängen.
Die Voraussetzungen für die Beteiligung von Langzeitarbeitslosen an den
Zusatzbeiträgen wurden mit der jüngsten Gesundheitsreform geschaffen:
Die Kassen müssen dazu allerdings ihre Satzungen ändern. Dies haben nach
Angaben der Stiftung Warentest sechs Kassen bereits getan. Vom
Sonderkündigungsrecht kann nun noch derjenige Gebrauch machen, dessen
Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder erstmalig verlangt. Bei einem
unveränderten Zusatzbeitrag muss man bleiben - und zahlen.
dpa, Freitag, 21. Januar 2011, 17:50 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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