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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
NUTZENBEWERTUNG
Berlin - Der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) hat eine neue Verfahrensordnung beschlossen.
Kassen-, Ärzte- und Klinikvertreter haben damit festgelegt, wie der G-BA
künftig neu zugelassene Medikamente prüfen soll. Die Regeln für die
nunmehr fünfte Verfahrensordnung waren erstmals in einer
Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstellt worden.
Der Bundestag hatte am 15. Dezember zugestimmt. Im Februar sollen die
ersten Prüfungen nach dem neuen Verfahren durchgeführt werden. Vorher
muss allerdings noch das BMG als Rechtsaufsicht zustimmen.
„Mit Beschluss der Verfahrensordnung hat der G-BA nun zeitgerecht ein
sehr konzentriertes, aber dennoch transparentes Bewertungsverfahren
festgelegt, das die Rechtslage übersichtlich macht und hinreichende
Normenklarheit für die Adressaten schafft", sagte der Vorsitzende Dr.
Rainer Hess.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 21. Januar 2011, 09:09 Uhr
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