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hier ist der vollständige Text für Sie:
BERUFSQUALIFIKATION
Berlin - Nachdem Deutschland auf Drängen der EU-Kommission erst vor einem halben Jahr Korrekturen an der Bundes-Apothekerordnung vorgenommen hat, droht aus Brüssel weiterer Änderungsbedarf. Mit der Novellierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll die Umsiedlung von Berufstätigen innerhalb Europas weiter erleichtert werden. In diesem Zusammenhang steht auch eine Regelung des deutschen Apothekengesetzes (ApoG) zur Diskussion.
Freie Niederlassung: Die EU-Kommission will, dass ausländische
Apotheker in Deutschland neue Apotheken gründen können. Foto: APOTHEKE
ADHOC
Apotheker, die ihre Approbation nicht in Deutschland erworben haben,
dürfen derzeit hierzulande keine neue Apotheke eröffnen. Das ApoG
erlaubt ihnen lediglich, die Betriebserlaubnis für eine Apotheke, die
seit mindestens drei Jahren betrieben wird, zu beantragen.
Diese Regelung sei mit dem generellen Prinzip der automatischen
gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht vereinbar,
heißt es in der öffentlichen Konsultation, die die EU-Kommission
eingeleitet hat. Es müsse deshalb überprüft werden, ob die Regelung
aufrecht erhalten werden könne.
Im Jahr 2012 will die Kommission einen konkreten Formulierungsvorschlag
vorlegen. Die Konsultation läuft bis zum 15. März; eine öffentliche
Anhörung ist bereits für den 21. Februar vorgesehen. Sollte das Thema in
die Novelle aufgenommen werden, könnte Deutschland erneut gezwungen
werden, gesetzliche Vorschriften anzupassen.
Erst im vergangenen Sommer hatte die Bundesregierung die
Bundes-Apothekerordnung und die Approbationsordnung für Apotheker
geändert, um ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren zu beenden.
Brüssel hatte moniert, Deutschland habe die Richtlinie nicht vollständig
in deutsches Recht umgesetzt.
Die Richtlinie aus dem Jahr 2005 gilt für mehr als 800 reglementierte
Berufe, die nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen
ausgeübt werden dürfen. Dazu zählen im Gesundheitswesen unter anderem
Apotheker, Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenschwestern. Die
Kommission will die Anerkennungsverfahren nun vereinfachen und hat alle
Beteiligten aufgerufen, Vorschläge einzureichen.
Désirée Kietzmann, Montag, 17. Januar 2011, 13:33 Uhr
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