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PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Durch die Einführung der neuen Spannbreiten für Normgrößen sind eine Reihe von Rabattarzneimitteln in der Apothekensoftware nicht mehr mit einem N-Kennzeichen versehen. Die AOK erwartet dennoch, dass ihre Verträge umgesetzt werden: „Wir empfehlen den Apotheken, auf jeden Fall die Rabattverträge zu bedienen, egal ob die Präparate mit einem N-Kennzeichen in der Software hinterlegt sind oder nicht. Damit sind sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite", sagte AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE ADHOC.
N gleich N: AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann will, dass die
Rabattverträge trotz AMNOG umgesetzt werden. Foto: Elke Hinkelbein
Seit Jahresbeginn können unterschiedliche Stückzahlen gegeneinander
ausgetauscht werden - vorausgesetzt, die Packungen tragen die gleiche
Normgröße. Diese Neuregelung sollte die Substitution erleichtern. Die
AOK legt die Novelle deshalb pragmatisch aus: „Nach unserer Auffassung
sind auch bisherige N-Größen derzeit parallel abgabefähig, schließlich
dürfen die Präparate noch bis Juni ein Normkennzeichen tragen", sagt
Hermann.
Dass die Hersteller bereits zum Jahreswechsel ihre N-Kennzeichen
entsprechend der neu eingeführten Spannen melden mussten, stößt bei der
AOK auf Unverständnis: „Die Interpretation des
Bundesgesundheitsministeriums halten wir für zu eng", sagt Hermann. Die
neuen Regelungen seien deutlich verfrüht in der Software umgesetzt
worden.
Die enge Auslegung des Gesetzes lasse die Übergangsregelung ins Leere
laufen. „Die Abverkaufsfrist macht nur dann Sinn, wenn man alte und neue
N-Größen gegeneinander austauschen kann. N ist gleich N, das war schon
immer unsere Rechtsauffassung", sagt Hermann. Dass die Apotheken damit
die Rabattverträge aus dem Kopf bedienen müssten, findet Hermann
problematisch: Es sei nicht praktikabel, dass die EDV diesen Austausch
nicht mehr unterstütze.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 12. Januar 2011, 17:04 Uhr
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