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  • 12.01.2011 - Richter lassen Apotheken warten
    12.01.2011 - Richter lassen Apotheken warten
    POLITIK – RX-BONI Berlin - Das Verfahren um Rx-Boni ausländischer Versandapotheken könnte sich verzögern: Eigentlich sollten die obersten Bundesgerichte bis Montag ihre...

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RX-BONI

Richter lassen Apotheken warten

 

Berlin  -  Das Verfahren um Rx-Boni ausländischer Versandapotheken könnte sich verzögern: Eigentlich sollten die obersten Bundesgerichte bis Montag ihre Stellungnahme an den Gemeinsamen Senat schicken. Doch das Bundessozialgericht (BSG) hat eine Fristverlängerung beantragt. Neuer Termin ist der 10. März.

Verlängerte Fristen: Das Bundessozialgericht hat zum Thema Rx-Boni noch Beratungsbedarf. Foto: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden

Verlängerte Fristen: Das Bundessozialgericht hat zum Thema Rx-Boni noch Beratungsbedarf. Foto: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden

Von einer früheren Entscheidung des BSG möchte der Bundesgerichtshof (BGH) abweichen. Hält das BSG an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, ist mit einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats wohl erst im Herbst zu rechnen.

Der BGH hatte dem Gemeinsamen Senat am 9. September 2010 ein Verfahren vorgelegt: Dabei geht es um das Rabattsystem der Europa Apotheek Venlo. Die obersten Zivilrichter wollen das Rabattmodell der niederländischen Versandapotheke verbieten.

Dem entgegen steht jedoch eine anders lautenden Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2008: Aus Sicht des ersten Senats des BSG gilt die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für ausländische Versandapotheken. In dem Verfahren hatte die Celesio-Tochter DocMorris um die Erstattung der Herstellerrabatte gestritten.

Ende 2009 kam der dritte Senat des BSG in einem zweiten DocMorris-Verfahren zu demselben Ergebnis - allerdings mit anderer Begründung. Möglicherweise hat das BSG wegen der internen Abstimmung der Senate die Fristverlängerung beantragt. Wenn die Position des BGH mit der Entscheidung eines Senats in Einklang zu bringen ist, könnte das Verfahren beim Gemeinsamen Senat eingestellt werden.

Bleibt das BSG dagegen voll auf seiner Linie, muss der Gemeinsam Senat entscheiden. Denn nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dürfen die Urteile der obersten Gerichte nicht voneinander abweichen.

Im Gemeinsamen Senat sitzen neben BGH und BSG als den beteiligten Gerichten auch Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesfinanzhofs (BFH). Zu den vorgelegten Verfahren können alle obersten Gerichte eigene Urteile einreichen, die sich mit der Sache befassen.

Alexander Müller, Mittwoch, 12. Januar 2011, 10:10 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

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