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hier ist der vollständige Text für Sie:
GESUNDHEITSFONDS
Berlin - Die AOK Bayern muss
91 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds zurückzahlen. Dies hat das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren
entschieden. Bei dem Geld handelt es sich um Ausgleichbeträge, die die
AOK nach der Einführung des Gesundheitsfonds für 2009 zuviel erhalten
hatte.
Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss lehnte das Gericht einen
Antrag der Kasse ab. Diese hatte gefordert, eine vom
Bundesversicherungsamt (BVA) festgesetzte Rückzahlungsverpflichtung
vorläufig auszusetzen, solange ein Klageverfahren dagegen andauere.
Das BVA, das den Gesundheitsfonds verwaltet, hatte die AOK im November
2010 verpflichtet, ab Januar 2011 rund 91 Millionen Euro in 12
monatlichen Teilbeträgen zurückzuzahlen. Das Gericht mit Sitz in Essen
ist erstinstanzlich zuständig für alle Streitigkeiten rund um den
Gesundheitsfonds.
Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, steht noch nicht
fest. Sie habe jedoch keine Aussicht auf Erfolg, so das Gericht. Das
Gesetz sehe die Rückzahlung zuviel erhaltener Zuweisungen vor, wenn sich
im Jahresausgleich auf der Grundlage aktueller Daten eine Überzahlung
ergebe.
dpa, Mittwoch, 05. Januar 2011, 19:08 Uhr
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