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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, warnt die Versicherten davor, sich in der Apotheke zu einem teureren Medikament überreden zu lassen. „Es gibt keinen Grund, sich in der Apotheke verunsichern zu lassen, an dem bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich nichts geändert", so Ballast mit Blick auf die Mehrkostenregelung.
Cui bono? vdek-Chef Thomas Ballast sieht die Apotheker als Profiteure der Mehrkostenregelung. Foto: Elke Hinkelbein
Zwar dürften Patienten statt des wirtschaftlicheren rabattgeregelten
Arzneimittels auch ein anderes austauschfähiges Arzneimittel mit dem
gleichen Wirkstoff auswählen. „Da diese Wunschmedikation teurer ist als
die Abgabe des qualitativ gleichwertigen
Rabattvertragspartner-Präparates der jeweiligen Krankenkasse, ist diese
per Gesetz verpflichtet, den Differenzbetrag als zusätzlichen
Eigenanteil des Patienten vom Rechnungsbetrag abzusetzen", so Ballast.
„Wer trotzdem sein Wunschmedikament haben möchte, der sollte vor der
Entscheidung zunächst die auf ihn zukommende Mehrbelastung bei seiner
Krankenkasse erfragen", rät der vdek-Chef.
Den Vorwurf der ABDA, die Kassen hätten nicht ausreichend informiert,
weist Ballast ausdrücklich zurück. „Der eigentliche Profiteur des
Mehrkostenverfahrens ist die abgebende Apotheke, da die Wunschmedikation
wie ein Privatrezept behandelt wird und somit bei der Berechnung weder
der Apothekenrabatt noch Herstellerrabatte abgezogen werden. Der
wirtschaftlich Leidtragende ist dagegen der Patient, der sich auf eine
solche Wunschmedikation einlässt, da er in jedem Fall mit zusätzlichen
Kosten belastet wird."
Die Reaktion des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) kam postwendend:
DAV-Chef Fritz Becker warf Ballast vor, bei denjenigen zu zündeln, „die
seine Arbeit machen müssen, bei den Apotheken". Der Patient sei nicht
nur schlecht informiert, sondern werde von seiner Kasse im Unklaren
gelassen, welche Belastungen auf ihn zukämen. „Ballast setzt auf Falsch-
und Desinformation", so Becker.
Bis heute hätten die Kassen noch nicht einmal die Verwaltungspauschale
festgelegt, mit der die Patienten zusätzlich belastet werden sollen.
„Dass die Kassenorganisation den schwarzen Peter nun an Patienten und
Apotheker weitergeben will, ist nicht überraschend, sondern typisch."
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 04. Januar 2011, 15:12 Uhr
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