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hier ist der vollständige Text für Sie:
KRANKENKASSEN
Berlin - Die Techniker
Krankenkasse (TK) hat sich gegen die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz
(GKV-FinG) beschlossene Verkürzung der Bindungsfrist bei Wahltarifen
ausgesprochen. Die Möglichkeit eines schnelleren Wechsels aus den
Wahltarifen „Kostenerstattung", „Prämienzahlung" und „Arzneimittel der
besonderen Therapierichtungen" berge wirtschaftliche Risiken, heißt es
in einer Stellungnahme der Kasse.
Durch die Fristverkürzung fürchtet die TK, dass die GKV-Wahltarife für
ehemalige Privatversicherte an Attraktivität verlieren. „Diese Tarife
finanzieren sich im Wesentlichen durch die Deckungsbeiträge der
gehaltenen PKV-Kündiger. Durch die Bindung an den Tarif werden diese
Versicherten gleichzeitig auch an die GKV gebunden. Das muss man nicht
hinter vorgehaltener Hand sagen", so Michael Heide-Wulfthüter.
Wahltarif-Experte der TK.
Bis Ende dieses Jahres gilt für GKV-Versicherte in Wahltarifen eine
Kündigungsfrist von drei Jahren. Das von Schwarz-Gelb verabschiedete
GKV-FinG hebt diese Regelung ab dem kommenden Jahr auf.
Versicherte in einem Kostenerstattungs-Tarif können künftig schon nach
einem Kalendervierteljahr den Tarif wieder verlassen. Für
Prämienzahlungen und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen"
ist die Mindestbindungsfrist von einem Jahr vorgesehen. Die Regierung
verspricht sich dadurch einen Abbau von bürokratischen Hemmnissen sowie
eine Steigerung der Attraktivität der Wahltarife.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 21. Dezember 2010, 13:41 Uhr
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