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  • 16.12.2010 - Regierung bleibt bei Rx-Versand
    16.12.2010 - Regierung bleibt bei Rx-Versand
    POLITIK – TIERARZNEIMITTEL Berlin - Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, den Versandhandel für Tierarzneimittel auch bei verschreibungspflichtigen Präparaten...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


TIERARZNEIMITTEL

Regierung bleibt bei Rx-Versand

 

Berlin  -  Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, den Versandhandel für Tierarzneimittel auch bei verschreibungspflichtigen Präparaten freizugeben. In einer Stellungnahme lehnte die Regierung eine Empfehlung des Bundesrates ab, wonach der Versand auf rezeptfreie Medikamente beschränkt werden sollte.

Keine Beschränkung: Die Bundesregierung will den Versandhandel mit Tierarzneimitteln komplett freigeben.  Foto: APOTHEKE ADHOC

Keine Beschränkung: Die Bundesregierung will den Versandhandel mit Tierarzneimitteln komplett freigeben. Foto: APOTHEKE ADHOC

Wegen der uneinheitlichen Vorschriften für tierärztliche Verschreibungen hatten die Länder befürchtet, dass sich Verbraucher nicht nur das Arzneimittel, sondern auch das dafür notwendige Rezept bei einem im Ausland ansässigen Tierarzt bestellen. In Deutschland muss ein Arzt hingegen vor einer Verordnung das Tier tatsächlich untersucht haben. Durch die Freigabe des Versands für Rx-Tierarzneimittel werde die Arzneimittelsicherheit unterwandert.

Die Regierung ist jedoch der Ansicht, dass derartige Fälle nicht in einem Ausmaß vorkommen werden, dass die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährdet wird. Ein vollständiges Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sei daher nicht erforderlich. Zudem sei seit 2004 auch der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Humanarzneimitteln etabliert. Seitdem seien in der legalen Verteilerkette keine Probleme bekannt geworden, so die Regierung.

Im nächsten Schritt beschäftigt sich nun der Bundestag in erster Lesung mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes. Sollte es bei der aktuellen Fassung bleiben, könnte es im Bundesrat erneut zu Diskussionen kommen, denn die Länderkammer muss dem Gesetz zustimmen.

Désirée Kietzmann, Donnerstag, 16. Dezember 2010, 15:06 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

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