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TIERARZNEIMITTEL
Berlin - Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, den Versandhandel für Tierarzneimittel auch bei verschreibungspflichtigen Präparaten freizugeben. In einer Stellungnahme lehnte die Regierung eine Empfehlung des Bundesrates ab, wonach der Versand auf rezeptfreie Medikamente beschränkt werden sollte.
Keine Beschränkung: Die Bundesregierung will den Versandhandel mit Tierarzneimitteln komplett freigeben. Foto: APOTHEKE ADHOC
Wegen der uneinheitlichen Vorschriften für tierärztliche Verschreibungen
hatten die Länder befürchtet, dass sich Verbraucher nicht nur das
Arzneimittel, sondern auch das dafür notwendige Rezept bei einem im
Ausland ansässigen Tierarzt bestellen. In Deutschland muss ein Arzt
hingegen vor einer Verordnung das Tier tatsächlich untersucht haben.
Durch die Freigabe des Versands für Rx-Tierarzneimittel werde die
Arzneimittelsicherheit unterwandert.
Die Regierung ist jedoch der Ansicht, dass derartige Fälle nicht in
einem Ausmaß vorkommen werden, dass die Gesundheit von Menschen oder
Tieren gefährdet wird. Ein vollständiges Versandverbot für
verschreibungspflichtige Tierarzneimittel sei daher nicht erforderlich.
Zudem sei seit 2004 auch der Versandhandel mit rezeptpflichtigen
Humanarzneimitteln etabliert. Seitdem seien in der legalen
Verteilerkette keine Probleme bekannt geworden, so die Regierung.
Im nächsten Schritt beschäftigt sich nun der Bundestag in erster Lesung
mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes. Sollte es bei der aktuellen
Fassung bleiben, könnte es im Bundesrat erneut zu Diskussionen kommen,
denn die Länderkammer muss dem Gesetz zustimmen.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 16. Dezember 2010, 15:06 Uhr
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