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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PARENTERALE REZEPTUREN
Berlin - Fehlstart bei der AOK Berlin-Brandenburg: Am Tag, an dem die Kasse eigentlich den Start ihrer Selektivverträge über parenterale Rezepturen in der Hauptstadt feiern wollte, musste ein Vertrag schon wieder gekündigt werden: Betroffen ist die Leonoren-Apotheke aus Berlin, die mit dem Losgebiet 1 die Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf versorgen sollte.
Holpriger Start: Die AOK Berlin-Brandenburg hat bei ihrer
Zyto-Ausschreibung bereits einem Losgewinner gekündigt. Foto: APOTHEKE
ADHOC
Zu den Gründen wollte sich die Kasse nicht im Detail äußern. Eine
Sprecherin bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC aber, dass ein
vorgegebener Kündigungsgrund vorgelegen habe. Darunter fallen laut
Vereinbarung zwischen der Kasse und den Apotheken etwa Ermittlungen oder
Straftaten in Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Lieferung,
falsche Angaben der Apotheke, der Verlust der Betriebserlaubnis oder
gerichtliche oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen, die dem Vertrag die
Grundlage entziehen.
Die Apotheke wurde nach Angaben der AOK bereits über die Kündigung
informiert. Auch die betroffenen Arztpraxen wurden in Kenntnis gesetzt.
Sie sollen ihre Bestellungen nun - wie zuvor - im Rahmen der
Regelversorgung vornehmen. Damit können Ärzte aus Charlottenburg und
Wilmersdorf ihre Rezepturen bei jeder Apotheke ihrer Wahl ordern - und
die Apotheke darf das Rezept beliefern.
Dabei hatte die AOK noch vor zwei Wochen alle Apotheken darüber
informiert, dass ab Dezember nur noch die Vertragspartner der AOK für
die Belieferung zuständig sind. Von anderen Apotheken könnten dann keine
onkologischen Zubereitungen mehr mit der AOK abgerechnet werden, hieß
es.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte das in den Verfahren
um die Ausschreibung anders gesehen: Laut Urteilsgründen können
Patienten ihre Onkologierezepte grundsätzlich in der Apotheke ihrer Wahl
einlösen. Laut AOK sollen sich die Apotheker in diesen Fällen bei dem
verschreibenden Arzt rückversichern, ob kein Irrtum vorliegt. Aus Sicht
der AOK dürfte das ohnehin die Ausnahme sein: „Das Wahlrecht ist in der
Vergangenheit nur in Einzelfällen genutzt worden", so die Sprecherin.
Normalerweise schicken Ärzte ihre Zyto-Rezepte direkt an eine Apotheke.
Dass Ärzte nun die Ausschreibung umgehen, indem sie ihren Patienten die
Rezepte in die Hand drücken, will die AOK nicht dulden. „Wir würden uns
in diesem Fall genau angucken, Patienten welcher Praxis besonders häufig
ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen", so die Sprecherin.
Eine Nachbesetzung für den Ausfall eines Vertragspartners gibt es nicht.
Die Kasse kann das Los neu ausschreiben oder im nächsten Jahr auf die
Regelversorgung setzen. Derzeit werde intern diskutiert, wie es weiter
gehen soll, hieß es.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 01. Dezember 2010, 17:38 Uhr
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