Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Umsetzung des neuen Kassenabschlags ist wieder in weite Ferne gerückt: Das Sozialgericht Berlin hat einen Eilantrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) abgelehnt, nach dem der neue Rabatt trotz Klage sofort angewendet werden sollte. Damit bleibt es vorläufig bei dem alten Abschlag von 2,30 Euro.
Nichts neues: Der Kassenabschlag bleibt bis zur juristischen Klärung bei 2,30 Euro. Foto: Elke Hinkelbein
Die Schiedsstelle hatte mit den Stimmen der drei unabhängigen
Vorsitzenden am 21. Dezember eine Absenkung des Rabatts von 2,30 Euro
auf 1,75 Euro festgelegt. Der neue Abschlag sollte ab sofort und
rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 gelten. Die Vertreter der
Krankenkassen hatten geschlossen gegen den Schiedsspruch gestimmt.
Anfang des Jahres war der GKV-Spitzenverband gegen die Entscheidung vor
das Berliner Sozialgericht gezogen. Da die Klage aufschiebende Wirkung
hat, kann der neue Abschlag bislang nicht umgesetzt werden. Das wollte
der DAV mit dem Eilantrag durchsetzen, zumal sich ein Verfahren durch
alle Instanzen über Jahre hinziehen könnte.
Einen Versuch wird der DAV noch unternehmen, die Anpassung doch schon vor einer gerichtlichen Entscheidung durchzusetzen: Man werde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin einlegen, sagte ein Sprecher des DAV.
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