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  • 13.01.2010 - Arzneimittelsicherheit geht vor
    13.01.2010 - Arzneimittelsicherheit geht vor
    Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht will die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel begrenzen. Großpackungen sollen unter die Verschre...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennews:

Arzneimittelsicherheit geht vor

 

Berlin  -  Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht will die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel begrenzen. Großpackungen sollen unter die Verschreibungspflicht fallen. Ausschussmitglied Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), erklärte gegenüber apotheke adhoc, was das für die Apotheken bedeutet, warum er für den OTC-Ausschluss ist und wer etwas dagegen hat.

ADHOC: Warum sollen große Analgetika-Packungen aus der Selbstmedikation?
Schulz: Wir wollen Patienten und Kunden vermitteln, dass auch diese Arzneimittel nicht frei von Risiken und Nebenwirkungen sind. Große Packungen sind für die Selbstmedikation gar nicht geeignet, weil die Selbsmedikation nur drei bis vier Tage dauern sollte, etwa bei Kopfschmerzen, Regelschmerzen, Fieber oder Sportverletzungen. Diese Packungsgrößen sind ausreichend, und hier ist eine Begleitung des Apothekers für den Patienten notwendig.

ADHOC: Gibt es Hinweise auf Missbrauch?
Schulz: Es gibt keine klaren Hinweise, dass die 50er- oder die 100er-Packungen häufiger missbraucht werden. Aber es gibt natürlich Überlegungen, dass in Fällen von Arzneimittelmissbrauch, wenn zum Beispiel Kopfschmerzen dauernd therapiert werden, dass solche Patienten eher größere Packungen kaufen als kleinere - auch um Geld zu sparen.

ADHOC: Aber jeder kann fünf 20er-Packungen kaufen...
Schulz: Es macht schon einen Unterschied, wenn Kunden künftig in der Apotheke unter den geplanten Bedingungen fünf 20er-Packungen verlangen. Die Apothekerinnen und Apotheker und das pharmazeutische Personal werden stärker nachfragen, warum denn diese große Menge an Arzneimitteln benötigt wird. Das kann in Einzelfällen, bei längerfristigen Auslandsaufenthalten oder ähnlichem, gerechtfertigt sein. Aber in der Regel ist es nicht angezeigt, mehr als ein oder zwei Packungen für die Selbstmedikation von Schmerzen abzugeben.

ADHOC: Keine Schüttware wie in den USA?
Schulz: Ich denke, wir tun gut daran, in Deutschland die Arzneimitteltherapiesicherheit hoch zu halten und weiter noch zu verbessern. Die Apothekenpflicht, die die Amerikaner so nicht kennen, ist hoch zu halten. Wir haben hier ein hohes Sicherheitsniveau und das wollen wir erhalten und noch verstärken. Insofern sollten wir in diesem Fall nicht „über den großen Teich gucken", sondern hier unsere Arzneimitteltherapie-Sicherheitsstandards optimal gestalten.

ADHOC: Gibt es Widerstände gegen die Entscheidung?
Schulz: Ich kann nicht aus den einzelnen Abstimmungen berichten - denn wir sind zu Vertraulichkeit verpflichtet. Man kann sich vermutlich vorstellen, dass die Vertreter der Industrie dies nicht unterstützt haben. Aber sonst waren alle der Meinung, dass diese Entscheidung richtig ist.

ADHOC: Stellt sich die AMK gegen die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker?
Schulz: Nein, in diesem Fall geht beides einher. Diese Großpackungen werden sicherlich vom Markt verschwinden, davon ist auszugehen. Aber die Selbstmedikation mit Analgetika und Antipyretika geht natürlich weiter. Und sie geht mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in der Apotheke weiter - mit einer engmaschigen Führung des Patienten. Auch in der Selbstmedikation - gerade bei Analgetika - ist das wichtig, insbesondere für die Arzneimitteltherapiesicherheit.

ADHOC: Ab wann gilt die Neuregelung?
Schulz: Wenn alles so geht, wie wir das aus der Vergangenheit kennen, dann sollte es zum 1. Juli umgesetzt werden. Mit Verzögerungen könnte man rechnen. Das hatten wir bei Paracetamol, da konnten die 30er-Packungen noch abverkauft werden. Ich würde dem nicht zustimmen, wir haben bis Juli genug Zeit für die Umsetzung.

ADHOC: Also keine Übergangsregelung?
Schulz: Das ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Diese Großpackungen werden nicht häufig abgegeben, es geht nicht um große Volumina. Das ist anders als bei den 30er-Packungen Paracetamol. Insofern gehe ich davon aus, dass genug Zeit ist bis Juli. Es geht um Arzeimitteltherapiesicherheit, und da sollten wir uns keine weiteren Verzögerungen leisten. (apotheke adhoc)

 

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