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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Der
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht will die
Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel begrenzen.
Großpackungen sollen unter die Verschreibungspflicht fallen.
Ausschussmitglied Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), erklärte
gegenüber apotheke adhoc, was das für die Apotheken bedeutet, warum er
für den OTC-Ausschluss ist und wer etwas dagegen hat.
ADHOC: Warum sollen große Analgetika-Packungen aus der Selbstmedikation?
Schulz: Wir wollen Patienten und Kunden vermitteln, dass auch diese
Arzneimittel nicht frei von Risiken und Nebenwirkungen sind. Große
Packungen sind für die Selbstmedikation gar nicht geeignet, weil die
Selbsmedikation nur drei bis vier Tage dauern sollte, etwa bei
Kopfschmerzen, Regelschmerzen, Fieber oder Sportverletzungen. Diese
Packungsgrößen sind ausreichend, und hier ist eine Begleitung des
Apothekers für den Patienten notwendig.
ADHOC: Gibt es Hinweise auf Missbrauch?
Schulz: Es gibt keine klaren Hinweise, dass die 50er- oder die
100er-Packungen häufiger missbraucht werden. Aber es gibt natürlich
Überlegungen, dass in Fällen von Arzneimittelmissbrauch, wenn zum
Beispiel Kopfschmerzen dauernd therapiert werden, dass solche Patienten
eher größere Packungen kaufen als kleinere - auch um Geld zu sparen.
ADHOC: Aber jeder kann fünf 20er-Packungen kaufen...
Schulz: Es macht schon einen Unterschied, wenn Kunden künftig in der
Apotheke unter den geplanten Bedingungen fünf 20er-Packungen verlangen.
Die Apothekerinnen und Apotheker und das pharmazeutische Personal
werden stärker nachfragen, warum denn diese große Menge an
Arzneimitteln benötigt wird. Das kann in Einzelfällen, bei
längerfristigen Auslandsaufenthalten oder ähnlichem, gerechtfertigt
sein. Aber in der Regel ist es nicht angezeigt, mehr als ein oder zwei
Packungen für die Selbstmedikation von Schmerzen abzugeben.
ADHOC: Keine Schüttware wie in den USA?
Schulz: Ich denke, wir tun gut daran, in Deutschland die
Arzneimitteltherapiesicherheit hoch zu halten und weiter noch zu
verbessern. Die Apothekenpflicht, die die Amerikaner so nicht kennen,
ist hoch zu halten. Wir haben hier ein hohes Sicherheitsniveau und das
wollen wir erhalten und noch verstärken. Insofern sollten wir in diesem
Fall nicht „über den großen Teich gucken", sondern hier unsere
Arzneimitteltherapie-Sicherheitsstandards optimal gestalten.
ADHOC: Gibt es Widerstände gegen die Entscheidung?
Schulz: Ich kann nicht aus den einzelnen Abstimmungen berichten - denn
wir sind zu Vertraulichkeit verpflichtet. Man kann sich vermutlich
vorstellen, dass die Vertreter der Industrie dies nicht unterstützt
haben. Aber sonst waren alle der Meinung, dass diese Entscheidung
richtig ist.
ADHOC: Stellt sich die AMK gegen die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker?
Schulz: Nein, in diesem Fall geht beides einher. Diese Großpackungen
werden sicherlich vom Markt verschwinden, davon ist auszugehen. Aber
die Selbstmedikation mit Analgetika und Antipyretika geht natürlich
weiter. Und sie geht mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in der
Apotheke weiter - mit einer engmaschigen Führung des Patienten. Auch in
der Selbstmedikation - gerade bei Analgetika - ist das wichtig,
insbesondere für die Arzneimitteltherapiesicherheit.
ADHOC: Ab wann gilt die Neuregelung?
Schulz: Wenn alles so geht, wie wir das aus der Vergangenheit kennen,
dann sollte es zum 1. Juli umgesetzt werden. Mit Verzögerungen könnte
man rechnen. Das hatten wir bei Paracetamol, da konnten die
30er-Packungen noch abverkauft werden. Ich würde dem nicht zustimmen,
wir haben bis Juli genug Zeit für die Umsetzung.
ADHOC: Also keine Übergangsregelung?
Schulz: Das ist aus meiner Sicht nicht notwendig. Diese Großpackungen
werden nicht häufig abgegeben, es geht nicht um große Volumina. Das ist
anders als bei den 30er-Packungen Paracetamol. Insofern gehe ich davon
aus, dass genug Zeit ist bis Juli. Es geht um
Arzeimitteltherapiesicherheit, und da sollten wir uns keine weiteren
Verzögerungen leisten. (apotheke adhoc)
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