Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
TRUW gewinnt den „Zimt-Krieg"
Gütersloh - Der
ostwestfälische Hersteller von Arzneimitteln, diätetischen Lebensmitteln
und Nahrungsergänzungsmitteln, die TRUW Arzneimittel GmbH, Gütersloh,
hat nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Januar 2010 im
Verfahren gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) um das
Produkt Diabetruw® Zimtextraktkapseln nun endgültig obsiegt. Das über
100jährige Familienunternehmen hat das Produkt Diabetruw® mit einem sehr
hochwertigen standardisierten Zimtextrakt als diätetisches Lebensmittel
zur Senkung eines erhöhten Blutzuckerspiegels bei Typ-2-Diabetikern
entwickelt und Mitte 2004 in den Verkehr gebracht und über die Apotheken
in Deutschland vertrieben. Der VSW hatte das Produkt angegriffen, da es
sich nach seiner Auffassung um ein Arzneimittel handele. Außerdem
erließ die Bezirksregierung Detmold als Aufsichtsbehörde eine
Ordnungsverfügung, da sie das Produkt ebenfalls als Arzneimittel
eingestuft hatte. Gegen diese Ordnungsverfügung hatte TRUW Klage
eingereicht.
Die Besonderheit dieser beiden Verfahren - im Gegensatz zu vielen
anderen Gerichtsverfahren - liegt darin, dass für Diabetruw® durch
klinische Studien eindeutig und unbestritten festgestellt ist, dass das
Produkt tatsächlich erhöhte Blutzuckerspiegel senkt. Dabei wurde
festgestellt, dass der in Diabetruw® enthaltene Zimtextrakt nur eine
Blutzuckersenkung verursacht, wenn der Blutzuckergehalt krankhaft erhöht
ist.
Das Landgericht Bielefeld hatte nach Auswertung mehrerer
Universitätsgutachten und durchgeführter Beweisaufnahme, die jeweils zum
selben Ergebnis gekommen sind, festgestellt, dass Diabetruw® keine
pharmakologische sondern eine nutritive Wirkung entfaltet und daher ein
diätetisches Lebensmittel und kein Arzneimittel darstellt. Der
Bundesgerichtshof hatte nach gegenteiliger Entscheidung des OLG Hamm im
Urteil vom 14. Januar 2010 (Az I ZR 138/07) festgestellt, dass das
Produkt in Übereinstimmung mit europäischem Recht als verkehrsfähiges
Lebensmittel einzustufen ist, solange sichergestellt ist, dass der
Verzehr einer vergleichbaren Menge Zimt keine Gesundheitsgefährdung
hervorruft. Die Parteien des Rechtsstreits haben nach dem BGH-Urteil
übereinstimmend festgestellt, dass der Verzehr von Zimt und insbesondere
von Diabetruw® absolut unbedenklich ist. Das Urteil des LG Bielefeld
wurde nach Rücknahme der Berufung beim OLG Hamm durch den VSW
rechtskräftig.
Vor dem Hintergrund des BGH-Urteils hat die Bezirksregierung Detmold
ihre am 28.09.2005 erlassene Ordnungsverfügung am 05.05.2010 aufgehoben
und damit festgestellt, dass Diabetruw® verkehrfähig ist.
Diabetruw® kann weiterhin als diätetisches Lebensmittel vertrieben
werden. Das mittelständische Pharma-Unternehmen TRUW hat nach einem
5jährigen langen juristischen Kampf nun endlich Rechtssicherheit für den
weiteren Vertrieb dieses Produktes erhalten. Die Geschäftsführer Martin
Steiner und Dr. Eckhard Neddermann freuen sich vor allem für die
Endverbraucher. Viele setzen schon seit über fünf Jahren Diabetruw®
Zimtextraktkapseln unterstützend zur Blutzuckerregulierung ein. Durch
ein spezielles Herstellungsverfahren ist der in den Kapseln enthaltende
Zimtextrakt bei Typ-2-Diabetikern gut verträglich und einfach zu
verzehren. In einer an der Medizinischen Hochschule Hannover
durchgeführten doppelblind placebo-kontrollierten Studie wurde gezeigt,
dass durch den regelmäßigen Verzehr von Diabetruw® Zimtextraktkapseln
der Blutzuckerspiegel bei Diabetikern (Typ 2) messbar gesenkt werden
kann [Mang B. et al. (2006). Effects of a cinnamon extract on plasma
glucose, HbA1c and serum lipids in diabetes mellitus type 2. Eur J Clin
Invest 36 (5): 340-344]. Eine Blutzuckersenkung erfolgt nur dann, wenn
der Blutzuckergehalt krankhaft erhöht ist. So fiel der Effekt bei gut
eingestellten Diabetikern, die gleichzeitig orale chemische
Antidiabetika einnahmen, geringer aus. Außerdem entstand bei den
Studienteilnehmern keine Hypoglykämie (Unterzuckerung). Auch sonst
wurden keine unerwünschten Nebenwirkungen oder toxischen Effekte
beschrieben. Die Blutzuckersenkung wird durch die im Zimt enthaltenen
pflanzlichen Sekundärstoffe hervorgerufen. Diabetruw® ist ein typisches
diätetisches Lebensmittel mit pflanzlichen Sekundärstoffen, das zur
Ergänzung der normalen Ernährung für Diabetiker im Rahmen eines
Diätplans eingesetzt werden sollte.
TRUW Arzneimittel GmbH
Königstraße 12
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 / 30074-0
Telefax: 05241 / 30074-15
http://www.truw.de
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