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Panorama | Studie mit Apotheken |

Musik kann Menschen tief berühren – und im Gespräch in der Apotheke sogar das Vertrauen in die Beratung des pharmazeutischen Personals stärken. Das zeigte Professor Monika Imschloß, Lüneburg, jetzt mit ihrem Team in einer kleinen experimentellen Studie. Der DAZ berichtet sie, wie sie dabei vorgegangen ist.
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Apothekenpraxis | Adexa und Sächsischer Apothekerverband |

Mit dem neuen Tarifvertrag für Sachsen werden ab dem 1. Januar 2023 in ganz Deutschland Tarifverträge für Apotheken gelten. Auch inhaltlich bietet der Vertrag einige beachtenswerte Neuerungen. Dazu gehören ein detailliert geregeltes Jahresarbeitszeitkonto, eine Sonderregel für Rufbereitschaften und ein freiwilliges Zusatzmodul für die Honorierung von Fort- und Weiterbildungen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Siehe dazu auch Pressemitteilung 056/22Für den Verhandlungstermin am 17.01.2023, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II) des Bundesfinanzhofs, gelten folgende Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/innen:1. AkkreditierungsverfahrenFür Medienvertreter/innen wird ein Akkreditierungsverfahren über die Pressestelle durchgeführt. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Donnerstag, dem 15.12.2022, um 12.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 21.12.2022, um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich. Vor Fristbeginn eingereichte Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Akkreditierungsformular (PDF-Formular, downloadbar unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen. Das Akkreditierungsgesuch ist per E-Mail an die Adresse akkreditierung@bfh.bund.de zu übermitteln. Akkreditierungsgesuche, die an sonstige E-Mail-Adressen oder per Telefax oder per Post übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesfinanzhofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Akkreditierung. Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesfinanzhofs (www.bundesfinanzhof.de/de/datenschutz/).2. Verfügbare Sitzplätze und SitzplatzvergabeFür Medienvertreter/innen stehen im Sitzungssaal insgesamt 20 Sitzplätze zur Verfügung.Die Plätze für Medienvertreter/innen werden nach dem Prioritätsprinzip entsprechend dem angeordneten und durchgeführten Akkreditierungsverfahren vergeben. In der Reihenfolge der Anmeldung entsprechend der Akkreditierungsliste werden die Plätze - je Medieneinheit ein Platz – verteilt.3. Ergänzende Regelungen für den SitzungssaalDas Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.4. Foto-, Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen; Pool-BildungVor Beginn der mündlichen Verhandlung sind Foto- und Filmaufnahmen (Bildaufnahmen) vom Einzug des Senats in den Sitzungssaal möglich. Aufnahmen dürfen nur von den im jeweiligen Medienpool zugelassenen Kamerateams und Fotograf/innen gefertigt werden.Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotograf/innen (ein/e Agenturfotograf/in und ein/e freie/r Fotograf/in). Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für die Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft. Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerber/innen des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.Der Aufbau der Kameras ist spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung abzuschließen. Für die Positionierung der Kameras und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen bzw. Fotografieren von Akten sind nicht gestattet. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.Tonaufnahmen erfolgen über einen zentralen Tonabnahmepunkt. Über diese Pressebox kann ein symmetrisch analoges Audiosignal per XLR-Stecker zur Verfügung gestellt werden.Auflagen des Gerichts sind einzuhalten.5. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker/innenFür SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge stehen auf dem Dienstgrundstück des Bundesfinanzhofs zwei Stellplätze zur Verfügung. Falls ein Stellplatz benötigt wird, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Akkreditierungsformular (https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) anzugeben. Die Stellplätze werden nach Eingang des Antrages vergeben.Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker/innen sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Stellplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fabrikat, Fahrzeug-Typ, Abmessungen (LxBxH in m), zulässiges Gesamtgewicht und evtl. Bedarf an Strom, der über den Bundesfinanzhof bezogen werden soll.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Inflationsrate in Deutschland lag im November 2022 bei +10,0 %. Die Inflationsrate hat sich damit nach +10,4 % im Oktober 2022 leicht abgeschwächt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im November 2022 gegenüber Oktober 2022 um 0,5 %.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Die Arbeit im Homeoffice ist in Deutschland heute weit stärker verbreitet als vor der Pandemie. Nach Einschätzung der Unternehmen wird dieser Homeoffice-Boom auch nach der Pandemie weiter Bestand haben, wie eine aktuelle Befragung des ZEW zeigt.
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Panorama | AZ-Tipp |

Im Jahr 2019 hat der Europä­ische Gerichtshof (EuGH) mit dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ für Aufregung im Arbeitszeitrecht gesorgt. Der deutsche Gesetzgeber blieb seitdem un­tätig und so entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), welche Pflichten den deutschen Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung treffen. Jetzt wurde die Urteilsbegründung veröffentlicht.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das BMF teilt mit, dass die gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert werden (Az. IV C 4 - S-2223 / 19 / 10003 :006).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Drei Landesbeamtinnen haben keinen Anspruch auf Anerkennung ihrer Infektionen mit dem Corona-Virus als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit. Das entschied das VG Düsseldorf (Az. 23 K 8281/21 u. a.).
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Apothekenpraxis | Unsicherheiten bei der Vitamin-D-Bestimmung |

Wie viel Vitamin D benötigt der menschliche Körper? Wann genügt die körpereigene Vitamin-D3-Bildung, und wann ist eine Supplementation angebracht? Aufschluss darüber gibt ein Bluttest beim Arzt. Doch kann man seinen Vitamin-D-Spiegel auch zu Hause bestimmen, oder Vitamin D sogar ohne Spiegelbestimmung einnehmen?
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Panorama | DAZ-Adventsrätsel – Tag 13 |

Winter ist Erkältungszeit, und damit kommen auch wieder zahlreiche Kunden mit der Frage nach einem Präparat gegen Halsschmerzen in die Apotheke. Zur Auswahl stehen je nach Vorliebe zahlreiche Lutschtabletten, Sprays und Gurgellösungen. Ein beliebtes Spray musste sich allerdings vor ein paar Jahren aus der Sichtwahl bzw. Schublade verabschieden.
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Politik | Artikel im Lokalblatt |

In diesen schwierigen Tagen laden viele Apothekerinnen und Apotheker die Bundestagsabgeordneten aus ihrem jeweiligen Wahlkreis in ihren Betrieb ein, um für die Lage der Offizinen zu sensibilisieren. Doch bei der Politik fanden die Apotheker Daniel Frank und Christian Belgardt aus dem Norden Berlins kein Gehör. Statt zu resignieren, wurden sie kreativ und veröffentlichten einen Artikel im Lokalblatt, in dem sie die Menschen über die Situation der Apotheken aufklären.
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Panorama | Betrug und Urkundenfälschung |

Von einem Zahnarzt ausgestellte Rezepte für hochpreisige Arzneimittel gegen Schuppenflechte? Solche Verordnungen, die eine Apotheke in Schwaben zur Abrechnung eingereicht hatte, kamen einer Krankenkasse verdächtig vor. Nun wurde die geständige Apothekerin, die mit diesen Rezeptfälschungen über eine halbe Million Euro eingestrichen hatte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das VG Saarland hat dem Eilantrag eines Krankenpflegers gegen ein vom Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Schutzimpfung stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs angeordnet (Az. 6 L 1548/22).
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze. Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten, gilt für sie nicht. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 10864/22.OVG).
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Politik | Anhörung im Gesundheitsausschuss |

Die jetzt geplanten Regelungen für den Übergang der COVID-19-Impfungen in die Regelversorgung beschwichtigen die Funktionäre der Kassenärzte. Die Versorgung über den Jahreswechsel sehen sie hierdurch erst einmal gesichert. Dass Apotheken künftig regelhaft gegen COVID-19 impfen, hält die KBV hingegen nicht für notwendig, während die ABDA dies als „additives Angebot“ sinnvoll findet. Der Phagro wiederum fordert, die Vergütung für das Impfstoff-Handling zu erhöhen.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Das FG Hamburg hat die Klage einer Bank abgewiesen, mit der diese sich gegen das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG hinsichtlich der sog. Bankenabgabe wandte. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass das Abzugsverbot sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sei (Az. 6 K 47/21).
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Apothekenpraxis | Abschluss unterzeichnet |

Sachsen war bislang der einzige Kammerbezirk ohne Tarifvertrag. Damit ist nun Schluss. Laut einer Mitteilung der Adexa haben die beiden Parteien am heutigen Montag einen Rahmentarifvertrag und einen Gehaltstarifvertrag für die öffentlichen Apotheken unterzeichnet. Beide Verträge treten am 1. Januar 2023 in Kraft und unterscheiden sich in einigen Punkten von den bereits bestehenden Apothekenverträgen. So ist beispielsweise die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag nicht enthalten.
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LEGISLATIVE | Steuer & Recht |

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.03.2023 verlängert. Der DStV begrüßt dies als wichtiges Signal an die Betroffenen. Er hatte sich gemeinsam mit der BStBK für eine Verlängerung ausgesprochen.
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Markt | App zum Erfassen der Belege |

Berlin - IhreApotheken.de bietet einen neuen Service für Privatpatientinnen und -patienten: Alle Bestellungen über die Plattform können per Knopfdruck an die jeweilige PKV übermittelt werden. Der Zukunftspakt Apotheke arbeitet ab dafür mit dem Unternehmen Hi.health zusammen.
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Markt | Neuer Apobank-Chef im Porträt |

Berlin - Mit ihrer Spezialisierung auf Heilberufler hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) eigentlich einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Kreditinstituten. Doch seit Jahren will es der Genossenschaft nicht so richtig gelingen, dieses Alleinstellungsmerkmal zu nutzen und die Kunden umfassend an sich zu binden: Während Gründungsfinanzierungen gerne über die Apobank laufen, werden Vermögen oft woanders angelegt. Der neue Vorstandschef Matthias Schellenberg geht die Sache jetzt mit der „Agenda 2025“ rigoros an – weil aus seiner Sicht keine Zeit mehr zu verlieren ist.
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