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APOTHEKENPRAXIS – AOK-Zytoverträge

Berlin - Die AOK Hessen stößt bei ihrem Vorgehen in Sachen Zyto-Ausschreibung auf Widerstand. Laut dem Regierungspräsidium Darmstadt kann eine Kasse Apothekern nicht verbieten, Rezepte zu bedienen, nur weil sie einen Selektivvertrag geschlossen hat. Wegen der angedrohten Retaxationen der AOK hatten sich Apotheker an die Aufsichtsbehörde gewandt.
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SICHERHEIT – Wissen & Tipps

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in einer Regierungserklärung die Kernpunkte der Arbeit ihrer Regierung benannt: solide Finanzen, Investitionen in die Zukunft, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die Verantwortung in Europa und der Welt. Kompass sei die Soziale Marktwirtschaft.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat am 30.01.2014 das Urteil im Berufungsverfahren über die Klage einer 64-jährigen Frau aus Ludwigshafen gegen den TÜV-Rheinland wegen angeblich fehlerhafter Brustimplantate verkündet (Az. 4 U 66/13). Die Klägerin verlangt noch Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro (ursprünglich waren 100.000 Euro eingeklagt), weil ihr Silikonkissen eines französischen Unternehmens (der Firma PIP) implantiert worden waren, deren Silikon nicht für medizinische Zwecke zugelassen war. Nach Bekanntwerden dieses Umstands ließ die Klägerin sich die Implantate wieder entfernen.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht

Die Klage einer Unfallgeschädigten auf weitere 21.000 Euro Schmerzensgeld wegen einer behaupteten Wirbelsäulenfraktur wurde abgewiesen, da das gerichtliche Verfahren ergab, dass ein Bruch im Bereich der Wirbelsäule überhaupt nicht vorgelegen hatte.
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FINANZEN – Steuer & Recht

Der 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in über 100 Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche von Anlegern aus Kapitalanlagen in Alternative Capital Invest (ACI) Dubai Fonds zu entscheiden. Diese Fonds initiierten zwei aus Gütersloh stammende Geschäftsleute im Rahmen der von ihnen geführten Unternehmen der ACI-Unternehmensgruppe.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 08.11.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Entfernen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat. Der Krankenpflegeschüler hatte die Infusionsnadel beim Patienten gezogen und dabei - vorschriftswidrig - dieselben Handschuhe getragen, mit denen er zuvor bereits einen Mitpatienten versorgt hatte.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Wird nach der Operation eines sog. Handgelenksbruchs (distale Radiusmehrfragmentfraktur) ein fortbestehender zentraler Defekt der Gelenkfläche unzureichend behandelt und die Kompression des Mittelarmnervs (Nervus medianus) zu spät erkannt, können hierdurch bedingte Gesundheitsschäden ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro rechtfertigen.
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GESUNDHEIT – Steuer & Recht

Einem Orthopäden kann ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen sein, wenn er einen Patienten, bei dem infolge einer Injektion im Bereich der Fußsohle eine Infektion auftritt, nicht zur täglichen Kontrolle einbestellt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 12.11.2013 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Detmold entschieden.
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SICHERHEIT – Steuer & Recht

Eine Geschäftsbank hatte ausgewählte Kunden zu einem mehrtägigen Ski-Event mit Informationen zu aktuellen Finanzthemen eingeladen. Auch der Kläger nutzte die Veranstaltung, um Geschäftskontakte zu pflegen und neu zu begründen.
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BRANCHENNACHRICHTEN

Eschborn - Ernährungserkenntnisse basieren primär auf Beobachtungsstudien, die nur Korrelationen, aber nie Kausalitäten liefern. "Man könnte auch die Zahl der Autos in einem Land mit der Krebsrate korrelieren und würde vermutlich einen Zusammenhang herstellen können - aber was beweist das schon?", so Prof. Rudolf Kaaks vom DKFZ zu den Schwächen vieler Untersuchungen zu Ernährung und Krebs (1). Aber selbst diese schwachen statistischen Zusammenhänge zeigen inzwischen ganz klar: Es ist noch nicht einmal ein Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Obst- & Gemüse und Krebserkrankungen zu finden.
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PANORAMA – Dermatologika

Berlin - Stiftung Warentest weist im aktuellen Heft auf ungeeignete Medikamente bei Hautproblemen hin. Acht häufig verkaufte Produkte wie das Brand- und Wundgel von Medice oder Fenistil Gel von Novartis seien nicht zu empfehlen. Die Tester raten Verbrauchern dagegen, auf Hausmittel zu setzen.
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WISSENSCHAFT – Interview HRA Pharma

Berlin - Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel könnten bald apothekenpflichtig werden. Noch steht eine Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aus. Profitieren könnte der Hersteller HRA Pharma, dessen Produkte PiDaNa und EllaOne noch patentgeschützt sind. Deutschland-Chef Klaus Czort erklärt im Interview, warum er dennoch einen OTC-Switch allein für Levonorgestrel nicht für sinnvoll hält und welche Rolle die Apotheken bei einem Fall der Verschreibungspflicht spielen.
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POLITIK – Krankenhäuser

Berlin - Den Kliniken in Deutschland fehlen nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) weiterhin jedes Jahr rund drei Milliarden Euro für Investitionen. Dies gehe aus einer neuen offiziellen Umfrage und weiteren Berechnungen hervor. Das Geld fehlt etwa für die Gebäude und die Geräte.
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POLITIK – Rabattverträge

Berlin - Rabattverträge sorgen nicht nur am HV-Tisch für Mehrarbeit, sondern auch im Generalalphabet. Viele Apotheker wünschen sich, früher über die anstehenden Produktwechsel informiert zu werden. Die Techniker Krankenkasse (TK) kommt den Pharmazeuten entgegen: Einerseits bekommen sie einen Monat Zeit, in ihrem Warenlager aufzuräumen. Außerdem wurde jetzt an alle Apotheken ein Infopaket geschickt.
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POLITIK – Berlin

Berlin - Am Samstag soll es losgehen: Im Internet sollen die Apotheker über das Leitbild diskutieren. Viel Rummel hat es im Vorfeld nicht gegeben, die ABDA verzichtete auf PR in eigener Sache. Wer aber jetzt nicht dabei ist, muss ganz draußen bleiben. Am Ende könnte daher eine Minderheit über die künftige Ausrichtung ihres Berufs entscheiden.
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MARKT – Versandapotheken

Berlin - Von echten Rx-Boni und Rezeptprämien hat sich DocMorris mittlerweile verabschiedet. Doch für frühere Verstöße gegen gerichtliche Auflagen muss die Versandapotheke erneut 150.000 Euro Ordnungsgeld zahlen. Das Landgericht Köln verhängte in der vergangenen Woche bereits die vierte Strafe. Damit muss DocMorris für Rx-Boni nunmehr insgesamt eine halbe Million Euro Ordnungsgeld zahlen.
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APOTHEKENPRAXIS – Fax-Aktion

Berlin - Dr. Hans Rudolf Diefenbach kämpft beim Thema Lieferengpässe an vorderster Front: Der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV) ruft seine Kollegen auf, ihm jeden Ausfall möglichst genau zu melden. Zu der Aktion „Liefer-Un-Fähigkeit“ will er in regelmäßigen Abständen aufrufen.
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APOTHEKENPRAXIS – Teststreifen

Berlin - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. In Sachsen-Anhalt setzen die Kassen Ärzte und Apotheker aufeinander an. Während die Pharmazeuten überwachen sollen, dass die Mediziner sich bei Impfstoffen an die Rabattverträge halten, ist es bei Teststreifen anders herum: Mitarbeiter der AOK haben mehrere Apotheker bei ihren Ärzten angeschwärzt – weil diese die Teststreifen angeblich zu teuer abgerechnet haben.
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POLITIK – Nutzenbewertung

Berlin - Wer ein neues Arzneimittel auf den Markt bringt, muss sich der Nutzenbewertung durch G-BA und IQWiG stellen. Zeigt der Daumen nach oben, wird dann mit dem GKV-Spitzenverband über den Preis verhandelt. Da für jede Indikation ein entsprechender Mehrwert nachgewiesen und quantifiziert werden muss, kann es theoretisch passieren, dass ein- und dasselbe Arzneimittel je nach Anwendungsgebiet zwei unterschiedliche Preise hat. Der GKV-Spitzenverband sieht diese Gefahr jetzt auf sich zukommen und fordert eine gesetzliche Klarstellung.
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