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  • 12.08.2010 – Bei Krankheit drohen empfindliche Einkommenseinbußen
    12.08.2010 – Bei Krankheit drohen empfindliche Einkommenseinbußen
    GESUNDHEIT – VERDIENSTAUSFALL Werden besserverdienende Angestellte krank, können sie im Krankheitsfalle von empfindlichen Einkommenseinbußen betroffen sein. Doch das kann ...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


VERDIENSTAUSFALL

Bei Krankheit drohen empfindliche Einkommenseinbußen

 

Werden besserverdienende Angestellte krank, können sie im Krankheitsfalle von empfindlichen Einkommenseinbußen betroffen sein. Doch das kann man mit der richtigen Versicherung verhindern.

Bei der Zahlung von Krankengeld durch gesetzliche Krankenkassen werden Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Deshalb drohen vielen Besserverdienenden bei Arbeitsunfähigkeit erhebliche Einkommensverluste.

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenversicherung Krankengeld. Das sind 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Besserverdienende Angestellte sind beim Krankengeld häufig unterversichert, weil das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2010 monatlich 3.750 Euro) nicht berücksichtigt wird.

 

Unterschied: Beitragsbemessungs-Grenze und
Versicherungspflicht-Grenze

Bis 2002 war die Höhe der Beitragsbemessungs-Grenze und der Versicherungspflicht-Grenze gleich hoch. Dies wurde zum 1.1.2003 geändert.

Versicherungspflicht-Grenze (2010: 49.950 Euro im Jahr):
Wer als Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflicht-Grenze (auch Jahresarbeitsentgelt-Grenze genannt) hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte. Konkret: Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr Gehalt die Versicherungspflicht-Grenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen hat.

Beitragsbemessungs-Grenze (2010: 45.000 Euro im Jahr):
Die Beitragsbemessungs-Grenze hingegen setzt fest, bis zu welcher Höhe des Gehaltes Krankenversicherungs-Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Darüber hinausgehende Einkommensbeträge sind beitragsfrei. Allerdings errechnet sich das Krankentagegeld ebenfalls nur maximal aus diesem Beitrag.


Einkommenslücke im Krankheitsfall


Der Krankengeldhöchstbetrag beträgt derzeit 87,50 Euro kalendertäglich und somit etwa 2.625 Euro im Monatsdurchschnitt.

Für viele Besserverdienende reicht dieses Einkommen nicht aus, bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen. Schließen können Betroffene die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung in gewünschter Höhe bis maximal zum Nettoeinkommen.


Privatversicherte entscheiden selbst


Bei vollständig privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle, sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern.

Bei steigenden Bezügen kann das privat versicherte Tagegeld an Lohnerhöhungen angepasst werden. Vielfach werden solche Erhöhungen in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. So können auch gesundheitliche Angeschlagene ihren Schutz weiter verbessern.

(verpd) (ApoRisk)


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