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  • 04.08.2010 - Pick-up-Prüfung im Schnelldurchgang
    04.08.2010 - Pick-up-Prüfung im Schnelldurchgang
    POLITIK – BMJ/BMI Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition sucht derzeit Mittel und Wege, ein Pick-up-Verbot doch noch durchzusetzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ha...

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BMJ/BMI

Pick-up-Prüfung im Schnelldurchgang

 

Berlin  -  Die schwarz-gelbe Koalition sucht derzeit Mittel und Wege, ein Pick-up-Verbot doch noch durchzusetzen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das Verbot nach den verfassungsrechtlichen Bedenken des Justiz- und des Innenministeriums zunächst aus dem Gesetzesentwurf streichen müssen. Doch die Stellungnahmen der Verfassungsressorts sind offenbar äußerst knapp ausgefallen.

Kaum Zeit für Pick-up: BMJ und BMI hatten eilig das von der Koalition geplante Pick-up-Verbot geprüft. Foto: Elke Hinkelbein

Kaum Zeit für Pick-up: BMJ und BMI hatten eilig das von der Koalition geplante Pick-up-Verbot geprüft. Foto: Elke Hinkelbein

So heißt es im Schreiben aus dem Bundesjustizministerium (BMJ): „Insgesamt ist anzumerken, dass die Prüfung innerhalb einer äußerst knappen Frist stattfinden musste. Die Stellungnahme des BMJ kann deshalb nur als kursorisch und nicht als abschließend verstanden werden."

Zuvor hatte das Ministerium allerdings „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken" geltend gemacht: „Es sind keine triftigen Gründe des Gemeinwohls ersichtlich, die es rechtfertigen könnten, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf die 'klassische' Form zu beschränken, bei der der Endverbraucher per Telefon, Post oder Internet bestellt und das Bestellte direkt ins Haus gebracht bekommt", so das Justizressort.

Mangels hinreichend plausibler Gründe komme es nicht zu der dann erforderlichen weiteren Prüfung, ob vorhandene Gründe des Gemeinwohls solches Gewicht hätten, dass sie die im Pick-up-Verbot liegende Einschränkung der grundrechtlich verbürgten Berufsfreiheit rechtfertigen könnten, heißt es in dem Schreiben.

Das BMJ hatte sich bei seiner Prüfung offenbar maßgeblich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2008 in Sachen Pick-up-Stellen gestützt. Die vom Gericht geäußerten Bedenken gegen ein Verbot bestehen aus Sicht des Ministeriums fort. Das Justizressorts hatte bereits 2009 zwei Einschätzungen abgegeben.

Die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums (BMI) fiel noch knapper aus: Das Pick-up-Verbot werde kritisch gesehen, weil dadurch auch eine Quelle zum günstigen Bezug von Arzneimitteln verloren gehe. „Von dieser Regelung profitieren lediglich die Apotheker", so das Ressort von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU). „Auch die Argumentation, dass die Pick-up-Stellen die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gefährde, erscheint zweifelhaft", heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus bestünden erhebliche grundrechtliche Bedenken. „Insoweit schließt sich das BMI der Stellungnahme des BMJ an."

Alexander Müller, Mittwoch, 04. August 2010, 11:59 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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