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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ERSTATTUNGSAUSSCHLUSS
Berlin - Nach einem verlorenen Rechtsstreit um den Ausschluss eines homöopathischen Antitussivums aus dem GKV-Leistungskatalog will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun rechtliche Klarheit. Das Gremium aus Ärzte- und Kassenvertretern hat Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) eingelegt. Nun soll das Bundessozialgericht entscheiden.
Keine Bevorzugung: Der G-BA will vom BSG wissen, wie Homöopathika zu bewerten sind. Foto: Elke Hinkelbein
Im Konkreten geht es um die Frage, ob die Kassen das homöopathische
Hustenmittel Monapax von Cassella-med bezahlen müssen. Laut LSG ist das
Präparat nicht vom Erstattungsausschluss betroffen; der G-BA hatte das
homöopathische Mittel wie andere fixe Hustenmittel-Kombinationen
behandelt.
Neben der Entscheidung in der Sache erwartet der G-BA ein
Grundsatzurteil des BSG: „Wir erhoffen uns insgesamt eine Klärung der
Frage, wie die Bewertung von antroposophischen und homöopathischen
Arzneimitteln vonstatten zu gehen hat" sagte ein G-BA-Sprecher
gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das LSG hatte darauf hingewiesen, dass bei
der Beurteilung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen
deren besonderer Wirkungsweise Rechnung zu trage sei.
Wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll, will der G-BA nun von den
BSG-Richtern wissen. „Homöopathische Mittel können sich nicht generell
einer Bewertung entziehen, nur weil sie homöopathisch sind", so der
Sprecher. Die unterschiedliche Behandlung sei den allopathischen
Mitteln gegenüber nicht gerecht. „Wir brauchen eine faire,
vergleichbare Bewertung und setzen deshalb auf eine saubere, juristisch
belastbare Entscheidung", so der Sprecher.
Gegen den Vorwurf, der G-BA wolle Homöopathika generell aus dem
Leistungskatalog streichen, wehrt sich das Gremium. „Der G-BA hat
nichts gegen homöopathische Arzneimittel, wir fordern lediglich
vergleichbare Standards."
Die Revision beim BSG wurde bereits zugelassen. Der Verhandlungstermin steht allerdings noch nicht fest.
Désirée Kietzmann, Freitag, 23. Juli 2010, 11:16 Uhr
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