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  • 15.07.2010 - AOK holt sich den Abschlag zurück
    15.07.2010 - AOK holt sich den Abschlag zurück
    POLITIK – RETAXATION Berlin - Auf die Apotheken kommt wegen des Kassenabschlags neuer Ärger zu: Die AOK Westfalen-Lippe rechnet ab sofort für 2010 mit dem alten Abschlag...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


RETAXATION

AOK holt sich den Abschlag zurück

 

Berlin  -  Auf die Apotheken kommt wegen des Kassenabschlags neuer Ärger zu: Die AOK Westfalen-Lippe rechnet ab sofort für 2010 mit dem alten Abschlag von 2,30 Euro ab. Bereits ausgezahlte Beträge sollen von den Rechenzentren zurückgefordert werden. Notfalls sollen die Apotheken retaxiert werden.

2,30 statt 1,75: Die AOK Westfalen-Lippe will die Forderungen der Rechenzentren korrigieren. Foto: Elke Hinkelbein

2,30 statt 1,75: Die AOK Westfalen-Lippe will die Forderungen der Rechenzentren korrigieren. Foto: Elke Hinkelbein

Eine „Fortgeltungsregelung" des Schiedsspruchs existiere nicht für 2010, schrieb die AOK am vergangenen Donnerstag an die Rechenzentren. Demnach sei der gesetzlich festgelegte Abschlag in Höhe von 2,30 Euro anzuwenden. „Wir bitten Sie daher um Gutschrift des von uns unter Vorbehalt gezahlten Betrages bei Ihrer nächsten Abrechnung. Sollten wir von Ihnen keine Berichtigung erhalten, werden wir die von Ihnen eingereichten Rechnungen bei einer der nächsten Abrechnungen eigenständig verrechnen", heißt es in dem Schreiben der Kasse.

Nachdem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des Schiedsspruch angeordnet hatte, hatten die meisten Rechenzentren ab April oder Mai auf den neuen Abschlag von 1,75 Euro umgestellt. Einige Krankenkassen wie die AOK Westfalen-Lippe hatten die Rechnungen unter Vorbehalt beglichen. Dann aber hatte der GKV-Spitzenverband erklärt, dass der Schiedsspruch nur das Jahr 2009 betreffe und für 2010 der alte Abschlag gelte.

Jetzt holt sich die AOK Westfalen-Lippe ihr Geld zurück. Das Wort Retaxation hört man bei der Kasse in diesem Zusammenhang nicht so gerne, schließlich gehe es nicht um die Beanstandung von Rezepten, sondern um „Apothekenrabattforderungen". Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC gehen auch andere Ortskassen so vor. Ob es eine gemeinsame Linie des AOK Bundesverbands gibt, war auf Nachfrage bislang nicht zu erfahren.

Alexander Müller, Donnerstag, 15. Juli 2010, 15:39 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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