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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RETAXATION
Berlin - Auf die Apotheken kommt wegen des Kassenabschlags neuer Ärger zu: Die AOK Westfalen-Lippe rechnet ab sofort für 2010 mit dem alten Abschlag von 2,30 Euro ab. Bereits ausgezahlte Beträge sollen von den Rechenzentren zurückgefordert werden. Notfalls sollen die Apotheken retaxiert werden.
2,30 statt 1,75: Die AOK Westfalen-Lippe will die Forderungen der Rechenzentren korrigieren. Foto: Elke Hinkelbein
Eine „Fortgeltungsregelung" des Schiedsspruchs existiere nicht für
2010, schrieb die AOK am vergangenen Donnerstag an die Rechenzentren.
Demnach sei der gesetzlich festgelegte Abschlag in Höhe von 2,30 Euro
anzuwenden. „Wir bitten Sie daher um Gutschrift des von uns unter
Vorbehalt gezahlten Betrages bei Ihrer nächsten Abrechnung. Sollten wir
von Ihnen keine Berichtigung erhalten, werden wir die von Ihnen
eingereichten Rechnungen bei einer der nächsten Abrechnungen
eigenständig verrechnen", heißt es in dem Schreiben der Kasse.
Nachdem das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die sofortige
Vollziehung des Schiedsspruch angeordnet hatte, hatten die meisten
Rechenzentren ab April oder Mai auf den neuen Abschlag von 1,75 Euro
umgestellt. Einige Krankenkassen wie die AOK Westfalen-Lippe hatten die
Rechnungen unter Vorbehalt beglichen. Dann aber hatte der
GKV-Spitzenverband erklärt, dass der Schiedsspruch nur das Jahr 2009
betreffe und für 2010 der alte Abschlag gelte.
Jetzt holt sich die AOK Westfalen-Lippe ihr Geld zurück. Das Wort
Retaxation hört man bei der Kasse in diesem Zusammenhang nicht so
gerne, schließlich gehe es nicht um die Beanstandung von Rezepten,
sondern um „Apothekenrabattforderungen". Nach Informationen von
APOTHEKE ADHOC gehen auch andere Ortskassen so vor. Ob es eine
gemeinsame Linie des AOK Bundesverbands gibt, war auf Nachfrage bislang
nicht zu erfahren.
Alexander Müller, Donnerstag, 15. Juli 2010, 15:39 Uhr
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