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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
G-BA
Berlin - Im Hin und
Her um den Ausschluss langwirksamer Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker
aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen hat sich der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) nun endgültig durchgesetzt. Ab sofort dürfen
Insulin Glargin (Lantus, Sanofi-Aventis) und Detemir (Levemir, Novo
Nordisk) nur noch zu Lasten der Kassen verordnet werden, wenn keine
Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin entstehen. Der Beschluss wurde
heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.
Das angestrebte Behandlungsziel sei mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig,
aber kostengünstiger zu erreichen, so der G-BA. Ausnahmen gibt es für
Lantus-Patienten, bei denen im Rahmen einer intensivierten
Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und
entsprechender Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für
schwere Hypoglykämien bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem
Patienten, die gegen Humaninsulin allergisch sind.
Im März hatte der G-BA den geplanten Ausschluss bekannt gegeben. Zwei
Monate später hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Gremium
aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit lang wirksamer Insulinanaloga
erneut zu bewerten. In der Rechnung sollte dabei nicht nur der
Apothekenverkaufspreis berücksichtigt werden, sondern auch Unterschiede
bei sonstigen Leistungen. Der G-BA verteidigte daraufhin seine Sicht,
dass allein der Preis entscheidend sei. Das BMG hatte es den Kassen
allerdings freigestellt, wie sie für den Ausgleich der Mehrkosten
sorgen.
Sanofi-Aventis hat eigenen Angaben zufolge inzwischen mit 126
Krankenkassen so genannte Mehrwertverträge geschlossen. Auch Novo
Nordisk hat sich mittlerweile mit 54 Krankenkassen auf die weitere
Erstattung verständigt.
Désirée Kietzmann, Mittwoch, 14. Juli 2010, 15:15 Uhr
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