Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Warum der jährliche Vermerk im Bonusheft für zahnärztliche Vorsorge-Untersuchungen den eigenen Geldbeutel schonen kann.
Auch wenn ein Zahnarztbesuch häufig Überwindung kostet, kann er sich durchaus lohnen. Wer für 2009 noch keinen Stempel im seinem Zahnarzt-Bonusheft hat, sollte unbedingt noch bis zum Jahresende zur Vorsorge-Untersuchung zu gehen. Denn der Stempel im Bonusheft ist für gesetzlich Krankenversicherte bares Geld wert.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Kosten, die bei einer sogenannten „Regelversorgung" angefallen wären. Als Regelversorgung gilt ein medizinisch ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlich vertretbarer Zahnersatz.
Auch wenn ein Patient einen höherwertigen Zahnersatz wünscht, als es die Regelversorgung vorsieht, erhält er nur den Festzuschuss für eine Regelversorgung.
Fehlt etwa ein Backenzahn und ist eine Krone notwendig, ist als Regelleistung eine nichtverblendete Krone zum Preis von circa 240 Euro festgesetzt. Davon übernimmt die Kasse 50 Prozent (120 Euro). Möchte der Patient eine teurere, mit Keramik verblendete Krone, erhält er trotzdem nur die genannten 120 Euro als Festzuschuss.
Wer seine Zähne pflegt, jährlich mindestens einmal zum Zahnarzt geht und sich dies durch einen Stempel im Bonusheft bestätigen lässt, bekommt bei notwendigem Zahnersatz über den Festzuschuss hinaus Geld von der Kasse. Für fünf Stempel in Folge gibt es 20 Prozent Bonus, hat der Patient alle Stempel für zehn Jahre in Folge, sind es 30 Prozent.
Diese Prozentzahlen beziehen sich allerdings nicht auf die Gesamtkosten der Regelversorgung, sondern auf den nur halb so hohen Festzuschuss. Die Kassenleistung steigt demnach auf 60 Prozent (fünf Jahre Vorsorge) beziehungsweise 65 Prozent (zehn Jahre Vorsorge) der Gesamtkosten für die Regelversorgung.
Für Erwachsene ist dabei die Zahnarztvisite einmal pro Jahr fällig, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre einmal pro Kalenderhalbjahr. Wer als Erwachsener 2010 einen Zahnersatz benötigt und vom Bonusheft profitieren möchte, muss spätestens ab 2005 einmal jährlich einen Zahnarztbesuch nachweisen. Der Grund: Das Jahr, in dem der Zahnersatz erfolgt, wird bei der Bonusregelung nicht mitgezählt.
Hat ein Patient alle Stempel für fünf Jahre im Bonusheft und erhält er für eine Krone beispielsweise 120 Euro Festzuschuss, erhöht sich dieser Betrag um 20 Prozent, also auf 144 Euro. Sind im Bonusheft für zehn Jahre lückenlos die Stempel vorhanden, bekommt er 30 Prozent zu seinem Festzuschuss dazu. Das wären dann insgesamt 156 Euro.
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